-
TSG mit Moral, aber wieder keinem Sieg
-
DEL: Köln überrollt Meister Berlin - Mannheim erhöht
-
"Rufschädigung": Stiftung verklagt britischen Prinzen Harry
-
Extreme Bedingungen: Artemis-Crew nach Mond-Umrundung vor Rückkehr zur Erde
-
Kiel gewinnt Kellerduell: Düsseldort taumelt weiter
-
Behörden: 13 libanesische Sicherheitskräfte bei israelischem Angriff getötet
-
Trump warnt vor Scheitern der Iran-Gespräche und droht mit neuen Angriffen
-
Vor erwarteten Friedensverhandlungen in Pakistan: USA und Iran erhöhen den Druck
-
Macron und Leo XIV. rufen zu Frieden in der Welt auf
-
Baskenland: Lipowitz bei Königsetappe knapp hinter Seixas
-
Handfester Koalitionskrach um Entlastungen - Merz zählt Reiche an
-
Streit um Energiepolitik: Merz kritisiert Reiche
-
Erfolg gegen Shootingstar Fonseca: Zverev wieder gegen Sinner
-
Epstein-Skandal: Weiter Rätselraten über Melania Trumps Auftritt
-
Vance zu Iran-Friedensgesprächen nach Pakistan aufgebrochen
-
Kronprinzessin Mette-Marit zeigt sich erstmals mit Sauerstoffgerät
-
Also doch: Schlotterbeck verlängert beim BVB
-
Pentagon und Vatikan weisen Bericht über "bittere Standpauke" für Papst-Gesandten zurück
-
Feuerpause im Ukraine-Krieg zum orthodoxen Osterfest geplant - neue russische Angriffe
-
Iran-Krieg: US-Inflation springt im März auf 3,3 Prozent
-
Wehrfähige müssen Reisen nicht mehr genehmigen lassen - weiter Kritik an Gesetz
-
Reiche für Direktzahlung zur Unterstützung von Pendlern in der Spritpreiskrise
-
"Schwere Zuhälterei": Schwede soll 120 Männern Sex mit seiner Frau verkauft haben
-
Tagelange Demonstrationen in Irland: Regierung lädt zu Treffen zur Spritpreiskrise
-
Eberl kontert Kahn: Musiala soll zur WM
-
Urteil in Bayern: Anlasslose Grenzkontrollen von Frau in 2022 und 2023 rechtswidrig
-
Erfolg gegen Shootingstar Fonseca: Zverev im nächsten Halbfinale
-
"Arbeitsgespräch" bei Klingbeil: "Wertvoller Input" für Koalitionsausschuss
-
Ungarn: Orban kämpft mit scharfen Vorwürfen an die Opposition gegen eine mögliche Niederlage
-
Reiche greift Klingbeil an: Koalitionsstreit über Lösungen in Energiepreiskrise
-
In Frankreich nimmt Prostitution Minderjähriger deutlich zu
-
Warten in Islamabad: USA und Iran sollen über Ende des Krieges verhandeln
-
Stefano Gabbana tritt als Unternehmenschef zurück - behält aber "kreative Rolle"
-
Ausfließendes Öl legt Schiffsverkehr in Hafen von Antwerpen größtenteils lahm
-
FC Bayern: Karl fällt auf unbestimmte Zeit aus
-
Kambodschas König Sihamoni hat Prostatakrebs - Behandlung in Peking geplant
-
Preise an den Zapfsäulen im Tagesdurchschnitt weiter gesunken
-
Reiche will Rente an Lebenserwartung koppeln und lehnt höhere Spitzensteuer ab
-
Macron spricht mit Papst Leo XIV. über Nahost und Missbrauchsfälle
-
Rotes Kreuz warnt vor humanitärer Katastrophe im Libanon
-
Ministerin Reiche kritisiert SPD-Vorschläge für Entlastung der Bürger scharf
-
US-Bundesrichter kippt neue Restriktionen für Journalisten im Pentagon
-
Erneuter Großfund in Hamburger Hafen: Ermittler fangen 1,6 Tonnen Kokain ab
-
Bundeswehr: Wehrfähige müssen Auslandsreisen nicht mehr genehmigen lassen
-
Chinas Staatschef bezeichnet Wiedervereinigung mit Taiwan als unausweichlich
-
Extreme Bedingungen: Artemis-Crew nach Mond-Umrundung auf dem Rückweg zur Erde
-
Kircher: Zwayers WM-Nominierung "höchst verdient"
-
Streik des Kabinenpersonals: Zahlreiche Lufthansa-Flüge gestrichen
-
74,00 m: Richter kratzt am deutschen Diskus-Rekord
-
Verbraucherschützer: Entlastung bei Stromkosten kommt bei Haushalten kaum an
Vor Massenentlassungen: EuGH bekräftigt Anzeigepflicht von Firma bei Arbeitsagentur
In einem Urteil zum Thema Massenentlassungen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Pflichten des Arbeitgebers betont. Wenn dieser der zuständigen Behörde nicht Bescheid gegeben hat, werden schon ausgesprochene Kündigungen nicht wirksam, wie der EuGH am Donnerstag erklärte. Es ging um Fälle aus Deutschland, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte sie den europäischen Richterinnen und Richtern vorgelegt. (Az. C-134/24)
Wenn eine Firma mit mehr als 20 und weniger als 60 Mitarbeitenden innerhalb von 30 Tagen mehr als fünf von ihnen entlassen will, hat sie zwei Pflichten: Erstens muss sie den Betriebsrat konsultieren und versuchen, Lösungen für die Betroffenen zu finden. Zweitens muss der Betrieb die Agentur für Arbeit benachrichtigen.
Vor dem Bundesarbeitsgericht klagen eine Arbeitnehmerin und ein Arbeitnehmer gegen ihre Kündigung. Zwei Senate in Erfurt beurteilten die Lage jeweils anders. Sie stellten darum dem EuGH Fragen, damit dieser das EU-Recht auslegt.
Dieser betonte nun, dass ein Arbeitgeber die Anzeige bei der Arbeitsagentur nicht so nachholen kann, dass eine schon ausgesprochene Kündigung 30 Tage später wirksam wird. Sonst würde das vom Gesetzgeber vorgesehene Verfahren in Frage gestellt. In den konkreten Fällen muss das Bundesarbeitsgericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
A.Kunz--VB