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SPD-Mitgliederbegehren zum Bürgergeld: Union pocht auf Koalitionsvertrag
Pläne für ein SPD-Mitgliederbegehren gegen die Bürgergeldreform der Bundesregierung stoßen in der Union auf Unverständnis. Die Reform sei "gemeinsam im Koalitionsvertrag vereinbart" worden, sagte der erste parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger (CDU), am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. "Wir erwarten von der SPD, dass sie sich auch daran hält." Kritik kam auch vom Chef der Jungen Union, Johannes Winkel (CDU).
"Die Bürgergeld-Reform war längst überfällig", sagte Bilger AFP. "Wir müssen wieder für mehr Gerechtigkeit und einen Ausgleich zwischen denen sorgen, die arbeiten, und denen, die wirklich auf Hilfe des Staates angewiesen sind." Dem Koalitionsvertrag "und damit auch der geplanten Bürgergeld-Reform" habe im Übrigen auch "die SPD-Basis (...) vor einem halben Jahr mit großer Mehrheit zugestimmt."
"Ob bei Rente oder Bürgergeld: Es nervt, wenn andauernd der Koalitionsvertrag infrage gestellt wird", sagte Winkel dem "Spiegel". "Dass sich die SPD so stark an das Bürgergeld klammert, zeigt, wie stark der Bezug zu den Arbeitern verloren gegangen ist." Winkel forderte die Sozialdemokraten auf, sich ernsthaft Gedanken über ihre Zukunft als Koalitionspartner zu machen: "Wenn die SPD keine Lust mehr hat, Verantwortung für Deutschland zu übernehmen, soll sie es ehrlich sagen."
Das Mitgliederbegehren haben als Erstunterzeichner 167 SPD-Vertreter aus Landes-, Bezirks und Ortsverbänden und auch Juso-Chef Philipp Türmer unterstützt. Es richtet sich insbesondere gegen die Verschärfung von Sanktionen beim Bürgergeld und fordert mehr Unterstützung für Betroffene.
Eine SPD-Sprecherin sagte auf AFP-Anfrage, bisher sei dem Parteivorstand noch kein Mitgliederbegehren angezeigt worden. Nötig für den Start ist demnach, dass ein Prozent der SPD-Mitgliedschaft die Einleitung unterstützen. Dies wären etwa 3570 SPD-Mitglieder, die zudem mindestens aus zehn Unterbezirken und drei Bundesländern stammen. Wird dieses Quorum erreicht, kann das Begehren stattfinden. Es wäre angenommen, wenn es binnen drei Monaten von 20 Prozent der Mitglieder unterstützt wird.
T.Zimmermann--VB