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Lufthansa scheitert vor EU-Gericht mit Klage gegen Hilfen für Flughafen Hahn
Die Lufthansa ist mit einer Klage gegen staatliche Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn im Hunsrück gescheitert. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies die Klage am Mittwoch als unzulässig ab. Es ging um eine Entscheidung der EU-Kommission von 2017, wonach das Land Rheinland-Pfalz dem Flughafen Betriebsbeihilfen von bis zu 25,3 Millionen Euro für die Jahre 2017 bis 2021 gewähren durfte. (Az. T‑218/18 RENV)
Der Rechtsstreit zieht sich schon seit Jahren. Zunächst hatte die Lufthansa-Klage im Mai 2021 vor dem EU-Gericht teilweise Erfolg. Daraufhin zog das Land Rheinland-Pfalz vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als nächsthöhere Instanz. Dieser entschied im September 2023, dass das EU-Gericht bei seiner Entscheidung Rechtsfehler gemacht habe und den Fall darum noch einmal aufrollen müsse.
Dort scheiterte die Klage nun. Zur Begründung erklärte das Gericht, dass die Lufthansa in der Klageschrift nicht genau genug gewesen sei. So habe sie etwa nicht für jeden Teil angegeben, ob er sich auf die Begründetheit des Kommissionsbeschlusses beziehe oder darauf, dass die Kommission das förmliche Prüfverfahren nicht eröffnete. Gegen das Urteil kann die Fluggesellschaft aber noch einmal vor dem EuGH vorgehen.
Der Flughafen Frankfurt-Hahn wurde früher mehrheitlich von Rheinland-Pfalz kontrolliert, 2017 übertrug das Land seine Anteile an die chinesische HNA Airport Group. Im Zuge der Corona-Pandemie rutschte der Flughafen Ende 2021 in die Zahlungsunfähigkeit. Das Insolvenzverfahren wurde im Februar 2022 eröffnet. 2023 wurde der Verkauf an die Immobiliengruppe Triwo aus Trier bekannt.
D.Schaer--VB