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Gericht: Regelsätze bei Bürgergeld für 2023 und 2024 sind verfassungsgemäß
Die Regelsätze beim Bürgergeld für 2023 und 2024 sind einer Gerichtsentscheidung zufolge verfassungsgemäß. Wie das nordrhein-westfälische Landessozialgericht (LSG) am Montag mitteilte, lehnte das Gericht eine beantragte Prozesskostenhilfe einer Klägerin ab, weil ihre Klagen auf höhere Regelsätze beim Bürgergeld keine Aussicht auf Erfolg hätten.
Die Klägerin hatte laut Gerichtsangaben Bürgergeld vom Jobcenter Märkischer Kreis bezogen. Gegen die Bewilligungsbescheide für 2023 und 2024 legte sie Widerspruch ein. Sie argumentierte, dass die Inflation in den ermittelten Regelsätzen unzureichend berücksichtigt worden sei.
Gegen die ablehnenden Widerspruchsbescheide erhob die Frau Klage vor dem Sozialgericht in Dortmund und beantragte zugleich Prozesskostenhilfe. Diese lehnte das Gericht jedoch ab. Die dagegen gerichteten Beschwerden wies nun wiederum das LSG als unbegründet zurück.
Die angefochtenen Bescheide seien rechtmäßig, befand das LSG. Das Jobcenter habe den gesetzlich festgelegten Regelbedarf angesetzt. Die Bemessung des Regelbedarfs entspreche auch den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die ermittelten Regelsätze für 2023 und 2024 seien zur Sicherung des Existenzminimums der Klägern nicht unzureichend, hieß es weiter. Die Entscheidung erging Anfang April.
W.Huber--VB