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Urteil in Prozess um Betrugsaffäre bei früherer "Gorch Fock"-Werft rechtskräftig
Das Urteil gegen einen ehemaligen Unternehmensvorstand in einem Prozess um die Korruptions- und Betrugsaffäre bei der mit der Generalsanierung des Marineschulschiffs "Gorch Fock" betrauten ehemaligen Elsflether Werft ist rechtskräftig geworden. Der zu vier Jahren Haft verurteilte 56-Jährige zog seine Revision gegen das im Oktober gegen ihn verhängte Urteil zurück, wie das Landgericht Oldenburg am Montag mitteilte. Damit muss sich der Bundesgerichtshof nicht weiter damit befassen.
Das Gericht in der niedersächsischen Stadt hatte den früheren Werftvorstand unter anderem wegen Betrugs und Untreue verurteilt. Nach Feststellungen der Kammer hatte er mit einem weiteren Vorstandsmitglied gegenüber der Marine zwischen Werft und Subunternehmen vereinbarte Preisnachlässe verschwiegen und dieser überhöhte Sammelrechnungen vorgelegt. Zudem zweigten die Männer laut Urteil Unternehmensgelder widerrechtlich in ein eigenes Goldminenprojekt ab.
Die später insolvente Elsflether Werft arbeitete für die Marine. Sie war unter anderem auch mit der 2015 begonnene Generalsanierung des Schulschiffs "Gorch Fock" beauftragt, die wegen drastischer Kostensteigerungen und jahrelanger Verzögerungen politisch für Wirbel sorgte. Erst 2021 erhielt die Marine das Schiff zurück. Der Gesamtschaden für die Marine durch die Affäre bei der Elsflether Werft belief sich laut Gerichtsurteil auf 7,2 Millionen Euro.
In dem Verfahrenskomplex gibt es weitere Beschuldigte sowie Verfahren. Die als Prokuristin mitangeklagte Ehefrau des früheren Werftvorstands etwa wurde in dem im Oktober abgeschlossenen Prozess vom Landgericht Oldenburg zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Der Schuldspruch wurde nach dessen Angaben noch nicht rechtskräftig, die Revision ist beim Bundesgerichtshof anhängig.
Das Verfahren gegen den zweiten früheren Werftvorstand trennte das Gericht in Oldenburg aus gesundheitlichen Gründen ab und stellte es vorläufig ein. Die Verhandlungsfähigkeit des 56-jährigen Beschuldigten wird aber regelmäßig geprüft. Falls sich dessen Zustand bessert, wird gegen ihn erneut verhandelt.
W.Huber--VB