-
Medien: Harry und Meghan sind mit ihren Kinder nach Großbritannien zurückgekehrt
-
BSW in Thüringen stellt klar: Fraktion stimmt gegen Misstrauensvotum von AfD
-
Mehr und günstigere Fernwärme: Gesetzespaket soll Versorgern und Verbrauchern helfen
-
Jugendtrainer in Bayern soll mindestens zwei Kinder missbraucht haben
-
Social-Media-Sucht: Instagram und Facebook führen Zeitsperren für Teenager ein
-
Epstein-Affäre: Frankreich wegen verzögerter Ermittlungen verklagt
-
Selenskyj besucht ukrainische Soldaten an der Front
-
Social-Media-Sucht: Meta zahlt Bundesstaaten in Vergleich 16 Milliarden Dollar
-
Menschenverachtende Posts: Universitätsklinikum Rostock stellt Oberarzt frei
-
Silvesterrakete in Berliner Wohnung geschossen: Neue Verhandlung gegen Influencer
-
Iran bezeichnet US-Wirtschaftsdruck als wirkungslos - weitere Gespräche zu Hormus
-
Mehr und günstigere Fernwärme: Bundeskabinett verabschiedet Gesetz
-
Merz hält an Aus für "Rente mit 63" fest - Kabinett beendet Klausur
-
Überschwemmungen in Nepal: Mindestens 19 Tote - Hunderte Touristen vermisst
-
Mann soll Ehefrau in Rheinland-Pfalz in Auto getötet haben - Anklage
-
Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer gestiegen - Kritik an Steuererlassen
-
Trauer um Country-Ikone Dolly Parton eint Menschen in den USA
-
Frau vor Augen von Sohn ermordet: Berliner Urteil gegen Ehemann rechtskräftig
-
Professorin will Mäuse aneinander nähen: Kölner Gericht bestätigt Verbot
-
Medien: Prinz Harry mit Familie nach Großbritannien heimgekehrt
-
VW-Chef Blume stellt Belegschaft in Emden auf Einschnitt ein - Schließung möglich
-
FIFA-Machtkampf: Boykott-Drohung der UEFA wohl vom Tisch
-
Sächsischer Munitionsskandal: Vorwürfe gegen Schießtrainer werden neu geprüft
-
Klingbeil: Kabinett wird Reform der Einkommensteuer kommende Woche beschließen
-
Merz will an Abschaffung von "Rente mit 63" festhalten
-
Behörden: Nach Überschwemmungen in Nepal 384 Touristen vermisst
-
Verwirrung um Zuckersteuer: Doch keine Abgabe auf Getränke mit Süßstoff
-
Kreml: CIA-Chef Ratcliffe bei Moskau-Besuch in Kontakt mit russischen Geheimdiensten
-
Merz sieht Verantwortung für Hitzeschutz bei Ländern: Es mangelt nicht an Geld
-
Hoeneß bestätigt: Undav neuer VfB-Kapitän
-
Angriffe auf deutsche Wirtschaft: Spur führt häufiger zu ausländischen Geheimdiensten
-
Urteil: Kleingärtnerin muss Parzelle wegen illegalen Schuppens zurückgeben
-
Ausnahmeregeln für Käseproduzenten in Frankreich wegen Dürre
-
FC Bayern: Palhinha wechselt zu Benfica
-
Flugbegleiterin in Frankreich: Brustkrebs als Berufskrankheit anerkannt
-
Für 100 Millionen Euro: ManCity verpflichtet Jungstar Bouaddi
-
14 Säuglinge sterben bei Brand auf Entbindungsstation in Pakistan
-
Klimaphänomen El Niño: Auch Panama und El Salvador rufen Dürre-Alarm aus
-
Schwesig will nicht SPD-Chefin werden - Rückendeckung für Bas und Klingbeil
-
Datenschützer gehten wegen "Schattendatenbank" gegen Schufa vor
-
Nach Infektion mit Malaria: Beschäftigter von Frankfurter Flughafen gestorben
-
Klingbeil: Zuckersteuer soll doch nicht für Getränke mit Süßstoff gelten
-
SpaceX plant neuen Weltraumbahnhof für Starship-Raketen in Louisiana
-
Gegen Rassismus und für Demokratie: Migranten in Sachsen-Anhalt schließen Geschäfte
-
Auto-Expertin Keim sieht Chancen für VW - Stellenabbau unvermeidlich
-
Mutmaßlicher Dreifachmord in Bayern: Prozess gegen 38-Jährigen ab Oktober
-
Prozess gegen Meta: US-Tech-Konzern bemüht sich laut Medienbericht um Vergleich
-
FIFA-Machtkampf: Europäische Topligen gegen Infantino
-
Watzke plädiert: "Neuem" BVB "Geduld entgegenbringen"
-
Rias-Bericht: Neuer Höchststand bei antisemitischen Vorfällen in Thüringen
BGH: Leihwagen auch nach Unfall mit überzogener Prüfplakette
Wer mit überzogener Prüfplakette schuldlos in einen Unfall verwickelt wird, kann trotzdem Anspruch auf einen Leihwagen haben. Voraussetzung ist insbesondere, dass das Auto verkehrssicher war, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschied. (Az. VI ZR 117/24)
Der Kläger war im November 2018 in einen Unfall verwickelt, sein Auto hatte Totalschaden. Dass die Versicherung des Unfallgegners die Kosten zu tragen hat, war im Grundsatz unstreitig. Nach dem Unfall mietete der Kläger zunächst für zwei Wochen einen Leihwagen. Unter Hinweis auf den um gut sechs Monate überzogenen TÜV wollte die Versicherung die Kosten von 1025 Euro nicht übernehmen.
In der Vorinstanz war das Landgericht Nürnberg-Fürth dem gefolgt. Die Nutzung des Fahrzeugs ohne gültige Prüfplakette sei "von der Rechtsordnung missbilligt". Daher hätte er es ohnehin nicht mehr nutzen können.
Dem widersprach nun der BGH. "Der Kläger war ohne den Unfall nicht bereits aus Rechtsgründen an der Nutzung seines Fahrzeugs gehindert“, stellten die Karlsruher Richter klar. Das Fahren mit überzogenem Prüftermin sei lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Das Ordnungsgeld betrage 25 Euro, erst ab acht Monaten 60 Euro. Zwar könne die Zulassungsstelle die weitere Nutzung des Autos untersagen, das sei hier aber nicht geschehen.
Auch habe der Kläger erklärt, dass er sein Auto weiter genutzt hätte. Weitere Voraussetzung sei allerdings, dass das Auto auch verkehrssicher war. Um dies zu prüfen, verwiesen der BGH den Streit an das Landgericht zurück.
R.Kloeti--VB