-
Forschungseisbrecher "Polarstern" legt zwei Millionen Seemeilen zurück
-
Norwegen bangt um König Harald V. - Palast: König in "extrem ernstem" Zustand
-
Berichte: CIA-Chef warnte in Moskau vor Angriff auf Nato - Kreml dementiert
-
Saisonaus für Deutschlands Top-Sprinter Ansah
-
Was vielen unbekannt ist: Schimmelpilzgifte werden beim Kochen nicht zerstört
-
Steinmeier warnt bei Gamescom vor Extremismus und Gewalt in Videospielen
-
Betriebsräte im Schiffbau sehen Aufschwung bei Werften - vor allem Marineschiffbau
-
Arbeiter in Brandenburg stürzt von Baugerüst und stirbt
-
Digitalstudie: KI weit verbreitet, Skepsis bleibt aber bei Finanzfragen
-
Sorge um König Harald V.: Norwegens Regierungschef sagt Besuch in Berlin ab
-
Milliardeninvestition: Schwarz Gruppe plant riesiges Rechenzentrum bei Rostock
-
KSC empfängt VfL Wolfsburg am Samstag um 13 Uhr
-
PotAS-Analyse: Bobfahrer und Rodler vorne
-
31-Jähriger wegen Hackerangriffs auf deutsche Rosneft-Tochter verurteilt
-
Suche nach mehr als 1300 Vermissten nach Sturzflut am Himalaya - Acht Deutsche vermisst
-
Quallenplage in Frankreich führt erneut zu Atomreaktor-Abschaltung
-
FMCH fordert Moratorium für Tardoc-Höchstgrenze
-
ARD richtet anstelle von Generalsekretariat dauerhafte Geschäftsstelle ein
-
ADAC: Jeder vierte Deutsche fährt in den Camping-Urlaub
-
Russischer Generalstabschef Gerassimow besucht Soldaten an der Front in der Ukraine
-
Tödliche Messerattacke auf Mann in Uelzen: Zehn Jahre Haft wegen Totschlags
-
Ermittler entdecken anderthalb Tonnen Crystal Meth im Hamburger Hafen
-
Linke unternimmt neuen Vorstoß für Mietendeckel - mit eigenem Rechtsgutachten
-
In neuem Sarg: Gebeine Ottos des Großen werden in Magdeburg feierlich beigesetzt
-
Schwarz Gruppe plant Rechenzentrum bei Rostock für bis zu 5,6 Milliarden Euro
-
US-Chiphersteller Nvidia verdoppelt Quartalsumsatz
-
Apobank erzielt im ersten Halbjahr 2026 Überschuss von 52,5 Millionen Euro
-
Frei erwartet "Gleichschritt" von Union und SPD bei Fraktionsklausur
-
Gericht: Katholische Kinder haben keinen Vorrang an jeder Bekenntnisschule
-
Verletzt: Weltrekordler Sawe sagt für Berlin-Marathon ab
-
Kompany bestätigt: Musiala fehlt auch zum Ligastart
-
Rente mit 63: Warken zeigt Kompromisslinien auf
-
Palast: Norwegens König Harald V. in "extrem ernstem" Zustand
-
Handys gegen Geld in Gefängnis geschmuggelt: BGH bestätigt Urteil aus Hannover
-
Eklat um Guendouzi: Chaos nach Feners Königsklassen-Coup
-
Bayern-Talent Mike wechselt nach Brügge
-
Tourismusbehörde: Mindestens acht Deutsche nach Sturzflut in Nepal vermisst
-
UN-Bericht: Mehr als die Hälfte der Böden weltweit befindet sich in schlechtem Zustand
-
RKI-Bericht: Bereits rund 15.800 hitzebedingte Todesfälle in diesem Sommer
-
Ifo: Unternehmen streichen weniger Jobs - In Summe aber weiter Arbeitsplatzabbau
-
Warken schließt Kanzlertausch nach Ost-Wahlen aus
-
Kolumbiens Präsident will zwei Ex-Guerrillaanführer an die USA ausliefern
-
Reallöhne steigen im zweiten Quartal um 1,5 Prozent
-
Miersch verteidigt Abschaffung der "Rente mit 63" - Sonderregeln für Härtefälle
-
Verfolgungsjagd mit Polizei: Mit über 150 km/h durch Dortmunder Innenstadt
-
"Durchbruch": Tarifabschluss im Einzelhandel in NRW erzielt
-
Verbraucherstimmung deutlich verbessert
-
SPD-Fraktionschef Miersch vor Wahl in Sachsen-Anhalt: "Da ist noch Spiel"
-
US-Medien: CIA-Direktor Ratcliffe warnte in Moskau vor Angriff auf Nato-Staaten
-
US Open: Muchova/Mensik holen Mixed-Titel
Gericht: Kein Anspruch auf Bürgergeld nach Bau von zu großem Einfamilienhaus
Eine Familie hat nach dem Bau eines zu großen Einfamilienhauses laut einer Gerichtsentscheidung keinen Anspruch auf Bürgergeld. Der Wert des Hauses könne zur Sicherung des Lebensunterhalts genutzt werden, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle laut Mitteilung vom Montag. Die Familie hatte während des Bürgergeldbezugs ein neues Haus gebaut und ihr altes Hausgrundstück für 514.000 Euro verkauft. Das Jobcenter hob daraufhin die Leistungsbewilligung auf.
Das Gericht gab der Behörde Recht. Zur Begründung hieß es, das neue Haus mit 254 Quadratmetern sei kein geschütztes Vermögen. Der Marktwert des Hauses abzüglich der Grundschuld ergebe einen freien Betrag von 440.000 Euro, der durch Beleihung zur Deckung des Lebensunterhalts genutzt werden könne.
Die siebenköpfige Familie aus dem Emsland hatte sich unter anderem auf eine zwölfmonatige Karenzzeit berufen, während der auch großzügige Wohnverhältnisse voll finanziert werden müssten. Diese Karenzzeit greife hier aber nicht, erklärte das Gericht. Denn es liege keine unerwartete Notlage vor, für welche die Regelung gedacht sei.
Vielmehr habe die Familie ihre Wohnsituation und ihr Immobilienvermögen bewusst optimiert. Als Grund für den Verkauf des alten Hauses habe die Familie angegeben, die Entfernung zur Innenstadt sei zu weit gewesen. Die Entscheidung fiel bereits Anfang Januar.
E.Burkhard--VB