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Flugstrecke Frankfurt-New York: Brüssel wirft Lufthansa unfairen Wettbewerb vor
Die Lufthansa verstößt auf der Flugstrecke zwischen Frankfurt am Main und New York nach Einschätzung der EU-Kommission gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Brüssel wies die Fluggesellschaft am Mittwoch an, bestimmte Start- und Landegelegenheiten am Frankfurter Flughafen an den Konkurrenten Condor abzutreten. Eine solche Regelung gab es in den vergangenen Jahren bereits, sie war aber im August 2024 ausgelaufen.
Auf der Strecke zwischen Frankfurt am Main und New York arbeitet die Lufthansa seit 2013 mit den Fluggesellschaften Air Canada und United zusammen. Die drei Unternehmen sprechen Preise und Flugpläne untereinander ab. Diese Zusammenarbeit beschränkt nach Einschätzung aus Brüssel den Wettbewerb und treibt damit die Preise in die Höhe.
Die Kommission hatte 2013 deshalb Ausgleichsmaßnahmen angeordnet. Die Lufthansa musste unter anderem Anschlussverbindungen auf den Kurzstrecken von und nach Frankfurt an Condor abgeben, um die Stellung des Konkurrenten zu verbessern. Diese Vorgaben waren zehn Jahre lang verbindlich, anschließend galten Übergangsregelungen, die seit Dezember außer Kraft sind.
Die Wettbewerbssituation hat sich nach Einschätzung der Kommission allerdings nicht geändert. Brüssel äußerte "Bedenken, dass Condor ohne die Übergangsregelungen nicht mehr in der Lage sein könnte, die Strecke Frankfurt-New York wirtschaftlich zu betreiben, und somit vom Markt verdrängt werden könnte". Sie forderte die Unternehmen auf, die Ausgleichsmaßnahmen wieder einzusetzen. Ansonsten drohe "ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden für den Wettbewerb".
Auch im Rahmen der Übernahme der italienischen Fluggesellschaft ITA Airways musste die Lufthansa auf Druck der EU-Kommission Start- und Landegelegenheiten an die Konkurrenz abtreten. Brüssel hatte unter diesen Bedingungen grünes Licht für die Übernahme gegeben, die noch in dieser Woche vollzogen werden soll.
U.Maertens--VB