-
Abschließende Sitzung zum tödlichen Einsturz der Morandi-Brücke in Genua begonnen
-
Britische Behörde leitet Untersuchung zu Jugendschutz bei Onlinedienst Tiktok ein
-
Befragung: Mehr als jeder vierte Studierende lebt noch bei den Eltern
-
Spaniens Amnestiegesetz für katalanische Aktivisten ist mit EU-Recht vereinbar
-
Waldbrand in Müritz-Nationalpark: Lage trotz Ausbreitung unter Kontrolle
-
Umsatz mit Produkten rund um den Umweltschutz 2024 nach Jahren erstmals gesunken
-
Großbritannien verstaatlicht Stahlkonzern British Steel
-
Argentiniens Spieler sorgen mit Falkland-Botschaft nach WM-Halbfinalsieg für Ärger
-
Argentiniens Spieler sorgen mit Falkland-Botschaft nach WM-Sieg für Ärger
-
Kanzleramtschef Frei führt erneut Ranking von Abgeordnetenwatch an
-
BGH: Online-Kündigung beim Fitnessstudio darf nicht zu kompliziert sein
-
Nach Auslieferung: Neonazi Liebich in Männergefängnis verlegt
-
Zahl der Wohnungen in Deutschland steigt um knapp 200.000
-
Welthungerhilfe kritisiert Kürzungen bei humanitärer Hilfe
-
Haus mit zwei Wohnungen ist kein Einfamilienhaus: Makler vor BGH erfolgreich
-
Proteste in der Ukraine gegen Rücktritt von beliebtem Verteidigungsminister Fedorow
-
Sächsisches Justizministerium: Rechtsextremist Liebich in Männervollzug verlegt
-
Essenslieferdienst Delivery Hero einigt sich mit Uber auf Übernahme
-
Deutlich mehr E-Scooterunfälle: 38 Tote in vergangenem Jahr
-
Bericht: Zeitplan für Start des staatlichen Vorsorgedepots wackelt
-
Polizei: Achter Castortransport durch Nordrhein-Westfalen ohne Zwischenfälle
-
Schwesig bekräftigt Kritik an Einschnitten bei Unterhaltsvorschuss
-
Auto fährt im Rostocker Hafen in Warnow: Zwei Männer tot
-
Sportmediziner über WM-Halbzeitshow: "Nicht unproblematisch"
-
Chiphersteller TSMC aus Taiwan verzeichnet Gewinnplus von 77,4 Prozent
-
Kane über weitere WM: "Vier Jahre sind eine lange Zeit"
-
Kanter brennt auf neue Sprint-Chance
-
Frauenhofer-Institut sieht in Europas Autoproduktion bis zu 726.000 Jobs bedroht
-
Keine Deeskalation in Sicht: Erneut US-Angriffe auf Iran und Gegenschläge Teherans
-
Iranische Staatsmedien: Luftabwehrsysteme in Teheran aktiviert
-
Trump: Iran hat "zu Unrecht" festgehaltene US-Staatsbürgerin ausreisen lassen
-
Merz und Macron treffen sich vor deutsch-französischem Ministerrat
-
Ein- oder Zweifamilienhaus: Bundesgerichtshof urteilt über Maklercourtage
-
Urteil zu tödlichem Einsturz der Morandi-Brücke in Genua im Sommer 2018
-
Merz und Steinmeier empfangen algerischen Präsidenten Tebboune in Berlin
-
Trump richtet sich in Fernsehansprache an die Nation
-
Brasiliens Indigenen-Anführer Raoni nach einem Monat aus Krankenhaus entlassen
-
Trump: Iran hat "zu Unrecht" festgehaltene US-Staatsbürgerin freigelassen
-
Wassermangel: Deutscher Städtetag fordert bewussten Umgang mit kostbarem Nass
-
Argentiniens Spieler feiern WM-Sieg über England mit Falkland-Botschaft
-
Russland wirft Ukraine Tötung von Chefingenieur von Akw Saporischschja vor
-
Schon mehr als 260 Hektar Land von Waldbrand im Müritz-Nationalpark betroffen
-
"Ich bin sprachlos": Argentinien feiert nächste Auferstehung
-
US-Armee greift erneut Ziele im Iran an - Auch Öltanker beschossen
-
England in Schockstarre: "Fans wütend auf Tuchel"
-
"Sieg für die Ewigkeit": Pressestimmen zum WM-Halbfinale
-
Serie gebrochen: WM-Finale erstmals seit 1978 ohne Bayern-Profi
-
Messi schlägt Tuchel: Argentinien stürmt ins Finale
-
Trump begrüßt mögliches Aus für Zeitumstellung in den USA
-
Ukrainischer Verteidigungsminister Fedorow erklärt seinen Rücktritt
Karlsruhe: Gesetzgeber muss bei Pflegebeitrag nach Kinderzahl differenzieren
Bei der Beitragshöhe für die gesetzliche Pflegeversicherung muss der Gesetzgeber nach der Zahl der Kinder von beitragspflichtigen Eltern differenzieren. Momentan würden Eltern mit mehreren Kindern auf verfassungswidrige Weise benachteiligt, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Es trug dem Gesetzgeber auf, die Beiträge zur Pflegeversicherung bis Ende Juli 2023 neu zu regeln. (Az. 1 BvL 3/18 u.a.)
Nach Karlsruhe gezogen waren mehrere Mütter und Väter. Zudem legte das Sozialgericht Freiburg dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor. Im sogenannten Pflegeurteil hatten die Karlsruher Richterinnen und Richter 2001 entschieden, dass Eltern gegenüber Kinderlosen bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung entlastet werden müssen. Kinderlose zahlen darum seit 2005 einen Zuschlag. Nun machte das Gericht deutlich, dass auch zwischen Familien mit einem Kind und Familien mit mehreren Kindern unterschieden werden müsse.
Das Gericht entschied am Mittwoch außerdem über Verfassungsbeschwerden, die eine Entlastung von Eltern bei der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung forderten. Diese Forderungen wurden jedoch zurückgewiesen, weil Kindererziehungszeiten bereits bei der Rente berücksichtigt werden und Kinder bei den gesetzlichen Krankenkassen kostenlos versichert sind.
M.Ouellet--BTB