-
DBB mit viel NBA-Power Richtung Supercup und WM-Quali
-
Landgericht Bonn verhängt Bewährungsstrafe für Hilfe bei versuchten Cum-Ex-Geschäften
-
Deutsche Chemieindustrie steckt weiter in der Krise - hofft aber auf Reformkurs
-
Drogenbeauftragter Streeck warnt vor steigendem Kokainkonsum
-
Gericht: Kasse muss Kosten wegen möglicher Lepraerkrankung in Brasilien nicht tragen
-
Prozess zum tödlichen Einsturz der Morandi-Brücke in Genua geht zu Ende
-
Experten empfehlen dynamische Netzentgelte und höhere Kosten für PV-Betreiber
-
Noch bis Freitag Sturm und Unwetter möglich - dann folgt Wetterumschwung
-
Millionenschwerer Betrug mit EU-Agrarhilfen in Griechenland: Vier Abgeordnete angeklagt
-
Nach Fund von totem Mann in Hamburger Wald: Zusammenhang mit Arbeitsunfall
-
Steuerbetrug: Klingbeil und Hubig wollen Straffreiheit bei Selbstanzeige abschaffen
-
Ex-FDP-Chef Dürr wird Geschäftsführer von E-Fuels-Startup
-
AfD-Veranstaltung: Empörung nach Äußerungen von Kabarettist Steimle zu Merz
-
Weitere Konsolidierung im Bereich Lieferdienste: Uber übernimmt Delivery Hero
-
Ukraine: Chef von Energiekonzern Naftogaz neuer Regierungschef
-
RKI-Analyse: Etwa jedes zehnte Vorschulkind ist übergewichtig
-
EU-Innenkommissar fordert erneut "schrittweises" Ende deutscher Grenzkontrollen
-
EuGH: Google muss womöglich für Youtube-Videos von Geschäftspartner haften
-
Abschließende Sitzung zum tödlichen Einsturz der Morandi-Brücke in Genua begonnen
-
Britische Behörde leitet Untersuchung zu Jugendschutz bei Onlinedienst Tiktok ein
-
Befragung: Mehr als jeder vierte Studierende lebt noch bei den Eltern
-
Spaniens Amnestiegesetz für katalanische Aktivisten ist mit EU-Recht vereinbar
-
Waldbrand in Müritz-Nationalpark: Lage trotz Ausbreitung unter Kontrolle
-
Umsatz mit Produkten rund um den Umweltschutz 2024 nach Jahren erstmals gesunken
-
Großbritannien verstaatlicht Stahlkonzern British Steel
-
Argentiniens Spieler sorgen mit Falkland-Botschaft nach WM-Halbfinalsieg für Ärger
-
Argentiniens Spieler sorgen mit Falkland-Botschaft nach WM-Sieg für Ärger
-
Kanzleramtschef Frei führt erneut Ranking von Abgeordnetenwatch an
-
BGH: Online-Kündigung beim Fitnessstudio darf nicht zu kompliziert sein
-
Nach Auslieferung: Neonazi Liebich in Männergefängnis verlegt
-
Zahl der Wohnungen in Deutschland steigt um knapp 200.000
-
Welthungerhilfe kritisiert Kürzungen bei humanitärer Hilfe
-
Haus mit zwei Wohnungen ist kein Einfamilienhaus: Makler vor BGH erfolgreich
-
Proteste in der Ukraine gegen Rücktritt von beliebtem Verteidigungsminister Fedorow
-
Sächsisches Justizministerium: Rechtsextremist Liebich in Männervollzug verlegt
-
Essenslieferdienst Delivery Hero einigt sich mit Uber auf Übernahme
-
Deutlich mehr E-Scooterunfälle: 38 Tote in vergangenem Jahr
-
Bericht: Zeitplan für Start des staatlichen Vorsorgedepots wackelt
-
Polizei: Achter Castortransport durch Nordrhein-Westfalen ohne Zwischenfälle
-
Schwesig bekräftigt Kritik an Einschnitten bei Unterhaltsvorschuss
-
Auto fährt im Rostocker Hafen in Warnow: Zwei Männer tot
-
Sportmediziner über WM-Halbzeitshow: "Nicht unproblematisch"
-
Chiphersteller TSMC aus Taiwan verzeichnet Gewinnplus von 77,4 Prozent
-
Kane über weitere WM: "Vier Jahre sind eine lange Zeit"
-
Kanter brennt auf neue Sprint-Chance
-
Frauenhofer-Institut sieht in Europas Autoproduktion bis zu 726.000 Jobs bedroht
-
Keine Deeskalation in Sicht: Erneut US-Angriffe auf Iran und Gegenschläge Teherans
-
Iranische Staatsmedien: Luftabwehrsysteme in Teheran aktiviert
-
Trump: Iran hat "zu Unrecht" festgehaltene US-Staatsbürgerin ausreisen lassen
-
Merz und Macron treffen sich vor deutsch-französischem Ministerrat
Viele Betriebe mit Schwerbehinderten sehen keine Unterschiede zu anderen Beschäftigten
Schwerbehinderte stehen bei der Arbeitssuche laut einer Umfrage des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) häufig vor Schwierigkeiten. Dabei sehen viele Betriebe keinen Unterschied bei Motivation, Leistung, Einarbeitungszeit, Belastungsgrenze oder sozialer Einbindung, wie das IAB am Dienstag erklärte. Betriebe, die die gesetzliche Schwerbehindertenquote nicht erfüllen, begründen dies laut Umfrage meist mit einem Mangel an passenden Bewerbungen.
Die Schwerbehindertenquote schreibt vor, dass Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen mindestens fünf Prozent der Stellen mit Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Arbeitnehmern besetzen müssen. Wird diese Quote nicht erfüllt, müssen die Betriebe eine Abgabe zahlen.
Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren im Jahr 2019 insgesamt 62 Prozent der Betriebe betroffen. 80 Prozent dieser Unternehmen gaben als Grund an, dass sie keine passenden Bewerbungen für die offenen Stellen erhalten hätten. 20 Prozent begründeten das Unterschreiten der Quote mit mangelnder Flexibilität beim Kündigungsrecht, ebenfalls 20 Prozent führten Sorgen um eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit als Grund an.
Betriebe mit schwerbehinderten Mitarbeitern berichteten hingegen größtenteils von keinen großen Unterschieden: So gaben knapp 80 Prozent der Unternehmen an, dass es bei der sozialen Einbindung keine Unterschiede gäbe, 70 Prozent sagten dies über die Arbeitsmotivation. Ebenfalls 70 Prozent gaben an, dass es bei der Einarbeitung keine Unterschiede gab, von einer vergleichbaren Leistungsfähigkeit berichteten 60 Prozent.
Dass dennoch ein Fünftel der Betriebe, die eine Abgabe aufgrund der Schwerbehindertenquote zahlten, dies mit einer niedrigeren Leistungsfähigkeit begründeten, lasse sich so interpretieren, "dass immer noch in einigen Betrieben Vorbehalte gegenüber der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen vorhanden sind", erklärte IAB-Forscherin Karolin Hiesinger. Diese Vorbehalte gelte es abzubauen.
Auch aufgrund der demographischen Entwicklung am Arbeitsmarkt sei die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung in Unternehmen unverzichtbar. Dabei handle es sich um "eine wichtige und gesamtgesellschaftliche Aufgabe". Die Daten beruhen auf der IAB-Stellenerhebung, die im vierten Quartal 2020 erhoben wurde. Rund 20.000 Unternehmen wurden befragt.
T.Bondarenko--BTB