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Aktivisten warnen vor Kontamination von Thunfischkonserven mit Quecksilber
Viele Thunfischkonserven sind einer Untersuchung von Verbraucher- und Umweltschützern zufolge mit giftigem Quecksilber kontaminiert. Jede zehnte getestete Konserve übersteige den gesetzlichen Grenzwert von einem Milligramm des Schwermetalls pro Kilogramm, erklärten die Organisationen Bloom und Foodwatch am Dienstag. Dabei sei der Grenzwert für Thunfisch viel zu hoch angesetzt und der bei anderen Fischarten angewandte Wert von 0,3 Milligramm pro Kilogramm werde sogar in mehr als der Hälfte der Fälle überstiegen.
Die Aktivisten testeten nach eigenen Angaben 148 zufällig ausgewählte Thunfischkonserven aus Geschäften in Großbritannien, Frankreich, Italien, Deutschland und Spanien im Labor. In jeder Konserve wurde demnach Quecksilber nachgewiesen, in 57 Prozent waren es mehr als 0,3 Milligramm pro Kilo, in zehn Prozent mehr als ein Milligramm.
Bloom und Foodwatch kritisieren, dass der aktuelle Grenzwert festgelegt worden sei, um sicherzustellen, dass der Großteil des gefangenen Thunfischs überhaupt verkauft werden kann. Bei der Festlegung seien nicht die gesundheitlichen Gefahren von Quecksilber entscheidend gewesen, sondern die festgestellte Kontaminationsrate. "Aus diesem Grund wird für Thunfisch, der zu den am stärksten kontaminierten Arten gehört, eine Höchsttoleranz für Quecksilber festgelegt, die dreimal höher ist als für weniger kontaminierte Arten."
Dabei gebe es "keine gesundheitlichen Gründe für diese Abweichung: Quecksilber ist nicht weniger giftig, wenn es über Thunfisch aufgenommen wird", erklärten die Verbraucher- und Umweltschützer. Quecksilber wird vor allem durch atmosphärische Ablagerungen aus Kohlekraftwerken verbreitet. Die Weltgesundheitsorganisation hält es für einen der zehn besorgniserregendsten Stoffe für die öffentliche Gesundheit.
Bloom und Foodwatch fordern die Europäische Kommission auf, den zulässigen Quecksilbergehalt in Thunfisch auf 0,3 Milligramm pro Kilo abzusenken. Außerdem müsse die Werbung für Thunfischkonserven verboten und die Konserven mit einem Warnhinweis versehen werden.
F.Mueller--VB