-
Beleidigung und Hamas-Kennzeichen: Aktivist in Hamburg zu Geldstrafe verurteilt
-
Tödlicher Sturz aus sieben Metern Höhe: Mann stirbt bei Arbeitsunfall in Bayern
-
Urteil: Google muss Geldbuße in Rekordhöhe von 4,1 Milliarden Euro zahlen
-
40-Jähriger in Stuttgart wegen IS-Mitgliedschaft zu drei Jahren Haft verurteilt
-
Merz: Keine Entscheidung zu Arbeitszeitgesetz - aber längere Sonntagsöffnungszeiten
-
Bundesregierung will Berlin Verstaatlichung privater Wohnungen verbieten
-
Bundesverfassungsgericht: Kindliche Sexpuppen bleiben verboten
-
Klitschko: Russischer Angriff auf Kiew war schwerster seit Kriegsbeginn
-
Söder: Koalition hat bislang größtes Paket auf den Weg gebracht
-
Europäischer Gerichtshof bestätigt Milliardenbuße gegen Google
-
Koalition will Verstaatlichung privater Wohnungsbaugesellschaften unterbinden
-
Zwei Tote nach Krankenhausbrand in Mecklenburg-Vorpommern
-
Bundesverfassungsgericht: Sexpuppen mit kindlichen Zügen bleiben verboten
-
Gut eine Woche nach Beben in Venezuela: Rettungsaktion für in Trümmern entdeckten Mann
-
Koalition will telefonische Krankschreibung abschaffen - AU ab erstem Krankheitstag
-
Voigt zu angekündigten Blockaden von AfD-Bundesparteitag: Gewalt kein Mittel
-
Koalition einigt sich auf Steuerentlastung und Reformen bei Arbeit und Rente
-
Statistikamt: Erneut mehr Auszubildende in Pflege
-
Streik-Bilanz: 2025 gab es weniger Arbeitskämpfe
-
Im Schnitt rund 1400 Krankenhausbehandlungen im Jahr durch Hitze
-
Grindel: Klopp sollte 2022 Bundestrainer werden
-
Mindestens zwei Tote bei Klinikbrand in Ludwigslust
-
Spektakulärer NBA-Wechsel: Brown verlässt die Celtics
-
Eine Woche nach Beben in Venezuela: Rettungsaktion für in Trümmern entdeckten Mann
-
Studie: Zuwanderung stützt Arbeitsmarkt - doch Integration muss besser werden
-
Nach Warnung von Selenskyj vor Großangriff: Massive russische Attacken auf Kiew
-
Infineon eröffnet in Dresden neue Halbleiterfabrik
-
USA siegen in Unterzahl: Die "Soccer Party" geht weiter
-
Bundesverfassungsgericht entscheidet über Verbot von Sexpuppen mit kindlichen Zügen
-
Bundesgerichtshof entscheidet in Möbelstreit von USM und Konektra
-
Europäischer Gerichtshof urteilt über Rekord-Geldbuße für Google
-
Zeitung: Nach Ende von Tankrabatt rückt offenbar Sprit-Preisdeckel näher
-
Mehrere Explosionen in Kiew - Mindestens ein Brand ausgebrochen
-
"Lethal Weapon"-Star Danny Glover an Alzheimer erkrankt
-
"Rote Teufel" von der Hölle in den Himmel
-
Trotz Warnung des Vatikans: Piusbruderschaft weiht vier neue Bischöfe
-
Deutsch-französischer Rüstungskonzern KNDS verschiebt Börsengang
-
Koalitionsausschuss beendet - Spitzen von Schwarz-Rot informieren Donnerstagmorgen
-
Sinner verhindert Déjà-vu - Djokovic locker weiter
-
Keine Verlängerung von Nordamerikanischem Handelsabkommen
-
Indirekte US-Iran-Gespräche in Katar: Einigung auf "Kommunikationskanal"
-
努莎·奧貝爾:為市民實施時速10公里限速,波茨坦的「坑洞政策」——是漠不關心還是無能為力?
-
Griechenland: Eine Tote bei Angriffen auf Häuser von Politikern der Regierungspartei
-
Kane erlöst England: Zittersieg gegen DR Kongo
-
Umfrage: Linke vor Berliner Abgeordnetenhauswahl in Führung - CDU auf Platz vier
-
AfD-Spitze offen für Gespräche mit BSW - aber keine Annahme von Debatten-Vorschlag
-
Keine Chance gegen Jovic: Maria in Runde zwei ausgeschieden
-
"Alle profitieren": Trump verteidigt Milliarden-Einnahmen durch Kryptowährungen
-
Bundesanwaltschaft klagt nach Nord-Stream-Anschlägen mutmaßlichen Anführer an
-
Wechsel perfekt: Bayern holen Marokko-Star Saibari
Neues Gesetz schützt Schwangere besser vor Übergriffen von Abtreibungsgegnern
Schwangere werden künftig besser vor Übergriffen von Abtreibungsgegnern geschützt. Eine entsprechende Gesetzesänderung passierte am Freitag den Bundesrat - diese verbietet sogenannte Gehsteigbelästigungen, bei denen Schwangere am Betreten von Beratungsstellen gehindert werden. Ebenfalls untersagt wird es, Schwangeren "entgegen ihrem erkennbaren Willen" die eigene Meinung zu einem möglichen Schwangerschaftsabbruch aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit falschen Behauptungen zu beeinflussen.
Das Gesetz war im Juli im Bundestag beschlossen worden und kann nun in Kraft treten. Hintergrund sind vermehrte Fälle, bei denen Schwangere durch Protestaktionen von Abtreibungsgegnern vor Beratungseinrichtungen belästigt oder am Betreten der Räume gehindert wurden. Das Verbot gilt "für wahrnehmbare Verhaltensweisen" in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Die Länder müssen künftig ungehinderten Zugang zu den Beratungsstellen gewährleisten.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nur legal, wenn er von einem Arzt oder einer Ärztin innerhalb von zwölf Wochen ab der Empfängnis durchgeführt wird und die Schwangere sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff beraten lässt. Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) erklärte, die Entscheidung über eine mögliche Abtreibung sei "von zentraler Bedeutung für die Selbstbestimmung und Identität von Frauen".
Schwangere hätten das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch, betonte Paus. "Mit dem neuen Gesetz gegen Gehsteigbelästigungen haben wir für das Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten ratsuchender Frauen und dem Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Dritter einen guten Kompromiss gefunden", erklärte sie.
Mit dem Gesetz soll auch das Personal von solchen Einrichtungen geschützt werden: Künftig ist es untersagt, dieses bei der Aufklärung über Schwangerschaftsbbrüche sowie der Vornahme von Abbrüchen "bewusst zu behindern". Verstöße gegen die nun verbotenen Belästigungen und Behinderungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belegt. Das Gesetz kann nach seiner Verkündung in Kraft treten - laut Ministerium ist diese noch für diesen Herbst geplant.
P.Staeheli--VB