-
1090 Fragen an die Regierung sind zu viel: Linke in Sachsen verliert Rechtsstreit
-
Gipfeltreffen in DFB-Zentrale - Nagelsmann vor Ablösung
-
Weitere Beratungen zwischen USA und Iran nach Trauerfeier für Chamenei geplant
-
Brandanschlag auf linke Projekte im brandenburgischen Cottbus
-
Entenfamilie sorgt in Rheinland-Pfalz für kurzzeitige Sperrung auf Bundesstraße
-
Elektrotechniker für Hisbollah: Bewährungsstrafe für 51-Jährigen in Niedersachsen
-
Königspython auf Bauernhof in Niedersachsen entdeckt
-
Gedenken und Proteste in Israel tausend Tage nach dem 7. Oktober 2023
-
Berliner Abgeordnetenhaus stimmt für Wohnungs- und Mietenkataster
-
Von der Leyen kündigt in Armenien weitere Hilfen und Handelserleichterungen an
-
Zwei Patienten sterben bei nächtlichem Krankenhausbrand in Mecklenburg-Vorpommern
-
Krankschreibung am ersten Tag: Gewerkschaften und Ärzte protestieren
-
Russische Schattenflotte: Besitzer in Frankreich mit Millionenstrafe belegt
-
Klitschko: Schwerster russischer Angriff auf Kiew seit Kriegsbeginn - Mindestens 17 Tote
-
Infineon eröffnet neue Smart Power Fab in Dresden
-
Linke zu Reformen: Regierung will Informationsfreiheitsgesetz aushöhlen
-
Nagelsmann? "Hat keine Chance mehr"
-
Möbel können Kunstwerke sein - Bundesgerichtshof kippt höhere Anforderungen
-
Bau- und Wohnungswirtschaft begrüßt Koalitionspaket: Gut für Wohnungsbau
-
Onlinehändler: Lager für Klimaanlagen und Ventilatoren sind größtenteils leer
-
Gericht: Eritreer müssen bei Passbeschaffung zu Einbürgerung mitwirken
-
Ermittler vermuten ukrainischen Plan hinter Nord-Stream-Anschlägen
-
Urteil: Auch kostenlos nutzbare Seiten dürfen Videos von RT nicht veröffentlichen
-
Bund hält an Plan zu Einstieg bei Rüstungskonzern KNDS fest
-
Menschen betäubt und sexuell missbraucht: 156 Täter und Opfer identifiziert
-
Spielplan steht: Südschlager zum Auftakt, Klassiker im Herbst
-
Hitze in Frankreich: 85 Prozent mehr Todesfälle bei Über-75-Jährigen
-
27-Jähriger stirbt bei Streit mit mehreren Beteiligten in Hessen
-
Beleidigung und Hamas-Kennzeichen: Aktivist in Hamburg zu Geldstrafe verurteilt
-
Tödlicher Sturz aus sieben Metern Höhe: Mann stirbt bei Arbeitsunfall in Bayern
-
Urteil: Google muss Geldbuße in Rekordhöhe von 4,1 Milliarden Euro zahlen
-
40-Jähriger in Stuttgart wegen IS-Mitgliedschaft zu drei Jahren Haft verurteilt
-
Merz: Keine Entscheidung zu Arbeitszeitgesetz - aber längere Sonntagsöffnungszeiten
-
Bundesregierung will Berlin Verstaatlichung privater Wohnungen verbieten
-
Bundesverfassungsgericht: Kindliche Sexpuppen bleiben verboten
-
Klitschko: Russischer Angriff auf Kiew war schwerster seit Kriegsbeginn
-
Söder: Koalition hat bislang größtes Paket auf den Weg gebracht
-
Europäischer Gerichtshof bestätigt Milliardenbuße gegen Google
-
Koalition will Verstaatlichung privater Wohnungsbaugesellschaften unterbinden
-
Zwei Tote nach Krankenhausbrand in Mecklenburg-Vorpommern
-
Bundesverfassungsgericht: Sexpuppen mit kindlichen Zügen bleiben verboten
-
Gut eine Woche nach Beben in Venezuela: Rettungsaktion für in Trümmern entdeckten Mann
-
Koalition will telefonische Krankschreibung abschaffen - AU ab erstem Krankheitstag
-
Voigt zu angekündigten Blockaden von AfD-Bundesparteitag: Gewalt kein Mittel
-
Koalition einigt sich auf Steuerentlastung und Reformen bei Arbeit und Rente
-
Statistikamt: Erneut mehr Auszubildende in Pflege
-
Streik-Bilanz: 2025 gab es weniger Arbeitskämpfe
-
Im Schnitt rund 1400 Krankenhausbehandlungen im Jahr durch Hitze
-
Grindel: Klopp sollte 2022 Bundestrainer werden
-
Mindestens zwei Tote bei Klinikbrand in Ludwigslust
EU-Gericht verkündet Urteil zu weiterer Milliardenstrafe gegen Google
Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg urteilt am Mittwoch (09.30 Uhr) über ein Kartellbußgeld gegen Google in Höhe von 1,49 Milliarden Euro. Die EU-Kommission hatte diese 2019 wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei Online-Werbung verhängt, Google klagte dagegen. Konkret wirft die Kommission dem US-Unternehmen vor, seit 2006 mit Hilfe von Ausschließlichkeitsklauseln seine "beherrschende Stellung im Bereich der Suchmaschinenwerbung" zu zementieren. (Az.: T‑334/19)
Die Strafe war 2019 die dritte innerhalb von drei Jahren: Im Juni 2017 hatte die Kommission 2,42 Milliarden Euro von Google wegen der Bevorzugung seines Preisvergleichsdiensts gefordert. Im Juli 2018 folgten 4,34 Milliarden Euro wegen illegaler Praktiken bei seinem Handy- und Tablet-Betriebssystem Android. Die erste Kartellbuße wurde vor einer Woche rechtskräftig vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt. Das zweite Strafgeld ist dort noch anhängig, das EuG hatte es 2022 geringfügig auf 4,125 Milliarden Euro reduziert.
T.Egger--VB