-
Vorläufiges Ergebnis: Bisherige Koalitionspartei gewinnt Parlamentswahl in Marokko
-
Absturz von Kampfjet auf US-Airbase Spangdahlem: Pilot aus Krankenhaus entlassen
-
Preise für Wohnimmobilien weiter gestiegen - aber nur noch leicht
-
RKI: Zahl von Hitzetoten in Wochenvergleich unverändert
-
Zahl der Verkehrstoten im ersten Halbjahr 2026 gesunken
-
Löw warnt Klopp: "Nicht alles allein verändern"
-
Bartsch: Antisemitismus hat in der Linken keinen Platz
-
US-Richter: Weißes Haus muss CNN, MS NOW und Politico wieder Zutritt gewähren
-
Debatte um Organspende: Grünen-Politikerin Lang plädiert für Widerspruchslösung
-
Neuzulassungen in der EU bis August gestiegen - Marktanteil von E-Autos bei 22 Prozent
-
Abschluss der WNBA-Hauptrunde: Fiebich verliert mit New York
-
Studie: Jobpotenzial der Energiewende droht ungenutzt zu bleiben
-
Trump empfängt Xi zu Gespräch im Weißen Haus und gibt Staatsbankett
-
Xi persönlich von Trump zu Staatsbesuch empfangen - Aufruf zu "Partnerschaft"
-
Bundestag berät erstmals über umfassende Geheimdienst-Reform
-
Umstrittener US-Investor Peter Thiel erhält Preis des Axel-Springer-Verlags
-
Führende Wirtschaftsforschungsinstitute legen Herbstprognose vor
-
UN-Generaldebatte: Venezuelas Übergangspräsidentin dankt Trump und verspricht Wahlen
-
Chinas Präsident Xi persönlich von Trump zu Staatsbesuch empfangen
-
Chinas Präsident Xi zu Staatsbesuch in den USA eingetroffen
-
Streit um Erbe von Dolly Parton zwischen Manager und Neffen entbrannt
-
Betrieb am BER wegen Drohnensichtung kurzzeitig eingestellt
-
Kane über neuen Bayern-Vertrag: "Sind nah dran"
-
USA laden Putin zum G20-Gipfel ein - Russland lehnt Kampfpause in der Ukraine ab
-
Wolfsburg auf Achtelfinal-Kurs - Eintracht mit Mühe
-
DHB-Pokal: Flensburg wackelt in Lübeck mächtig
-
Eintracht-Frauen mit Mühe auf Island
-
Russland will Angriffe auf die Ukraine nicht unterbrechen
-
Anwältin: In Russland inhaftierte Regisseurin Berkowitsch auf 42 Kilo abgemagert
-
Ronaldo macht einfach weiter: "Gegenwart das Wichtigste"
-
CDU-interne Kritik an Dominanz des Wirtschaftsflügels - Warnungen vor Niedergang
-
Erstmals keine OSZE-Beobachter zu US-Wahlen eingeladen - Kritik aus Berlin
-
Milei bezeichnet UNO vor Vollversammlung als "nutzlose Organisation"
-
Linke in der Defensive: Massive Kritik im Bundestag wegen Antisemitismus-Verdacht
-
Sexueller Missbrauch: Ex-Hollywood-Produzent Weinstein zu 15 Jahren Haft verurteilt
-
Absage an Olympiabewerbung in Berlin: CDU-Kandidat Evers kritisiert Linke scharf
-
Trumps "Friedensrat" stellt Gaza-Wiederaufbauplan über 2,45 Milliarden Dollar vor
-
CDU bringt Beobachtung der Berliner Linken durch Verfassungsschutz ins Spiel
-
Erstmals keine OSZE-Beobachter zu Wahlen in den USA eingeladen
-
Studie zu sexualisiertem Fehlverhalten: Pistorius erwartet besseren Opferschutz
-
Quecksilberverdacht in Paketzentrum bei Rostock bestätigt sich nicht
-
USA laden Putin zum G20-Gipfel in Miami im Dezember ein
-
Berlin: Als Dragqueen bekannter Mann wegen Kinderpornografie verurteilt
-
Erklärung von G4-Staaten: Wadephul fordert Reform des UN-Sicherheitsrats
-
Dreh mit Deutschem Schäferhund war für Brad Pitt "bewegende Erfahrung"
-
UN-Debatte: Irans Präsident Peseschkian weist Trumps Drohungen zurück
-
أليكس بودي والبروفيسور الدكتور شتيفان هاوبت يتفقان على التعاون من أجل مجموعة فنية أسطورية في رومانيا
-
アレックス・ボディ氏とシュテファン・ハウプト教授、ルーマニアの伝説的な美術コレクションをめぐり提携に合意
-
亞歷克斯·博迪與史蒂芬·豪普特教授就羅馬尼亞傳奇藝術收藏達成合作協議
-
Алекс Боді та проф. д-р Стефан Гаупт домовилися про співпрацю щодо легендарної колекції мистецтва в Румунії
CO2-Emissionen und Verbrenner: Klima-Klage gegen VW scheitert auch in Berufung
Eine Klage von Klimaschützern gegen den Volkswagen-Konzern ist auch in der nächsten Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht Braunschweig wies die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Braunschweig zurück und bestätigte damit eine Entscheidung des Gerichts vom 14. Februar, wie es am Freitag mitteilte. Die Entscheidung erging bereits am Montag. (Az. 2 U 8/23)
In der von Greenpeace unterstützten Klage wollten die Kläger erreichen, dass VW ab spätestens 2030 keine Verbrenner mehr produziert. Außerdem sollte Volkswagen verpflichtet werden, die eigenen CO2-Emissionen bis 2030 um 65 Prozent verglichen mit 2018 zu reduzieren.
Die Kläger argumentierten mit dem Schutz ihrer Freiheits- und Eigentumsrechte, die sie durch den Klimawandel bedroht sehen. Volkswagen trage mit seinen Autos und dem dadurch entstehenden CO2-Ausstoß maßgeblich zur Klimaerwärmung bei. Die Klage stützte sich auch auf das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2021 entschieden hatte, dass künftige Generationen ein Recht auf Klimaschutz haben.
Das Landgericht Braunschweig hatte die Klage im Februar abgewiesen und erklärt, diese sei zwar "in wesentlichen Teilen zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg". Denn die Bundesregierung sei ihrer Pflicht zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Sinne des Klima-Urteils des Verfassungsgerichts mit dem Bundesklimaschutzgesetz nachgekommen. Volkswagen wiederum halte sich "an die geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften".
Das Oberlandesgericht folgte dieser Argumentation nun und stufte die Berufung als "offensichtlich unbegründet" ein. Wie das Landgericht traf aber auch das Oberlandesgericht keine Aussage zu der grundsätzlichen Frage, "ob die gesetzlichen Klimaschutzvorgaben als ausreichend anzusehen" seien - das könne im vorliegenden Rechtsstreit nicht entschieden werden. Auch das Landgericht hatte erklärt, es habe offengelassen, ob Volkswagen tatsächlich als verantwortlich für Schäden durch den Klimawandel angesehen werden könne.
Rechtskräftig ist der Beschluss aus Braunschweig noch nicht. Es kann noch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingeschaltet werden.
H.Kuenzler--VB