-
Vorläufiges Ergebnis: Bisherige Koalitionspartei gewinnt Parlamentswahl in Marokko
-
Absturz von Kampfjet auf US-Airbase Spangdahlem: Pilot aus Krankenhaus entlassen
-
Preise für Wohnimmobilien weiter gestiegen - aber nur noch leicht
-
RKI: Zahl von Hitzetoten in Wochenvergleich unverändert
-
Zahl der Verkehrstoten im ersten Halbjahr 2026 gesunken
-
Löw warnt Klopp: "Nicht alles allein verändern"
-
Bartsch: Antisemitismus hat in der Linken keinen Platz
-
US-Richter: Weißes Haus muss CNN, MS NOW und Politico wieder Zutritt gewähren
-
Debatte um Organspende: Grünen-Politikerin Lang plädiert für Widerspruchslösung
-
Neuzulassungen in der EU bis August gestiegen - Marktanteil von E-Autos bei 22 Prozent
-
Abschluss der WNBA-Hauptrunde: Fiebich verliert mit New York
-
Studie: Jobpotenzial der Energiewende droht ungenutzt zu bleiben
-
Trump empfängt Xi zu Gespräch im Weißen Haus und gibt Staatsbankett
-
Xi persönlich von Trump zu Staatsbesuch empfangen - Aufruf zu "Partnerschaft"
-
Bundestag berät erstmals über umfassende Geheimdienst-Reform
-
Umstrittener US-Investor Peter Thiel erhält Preis des Axel-Springer-Verlags
-
Führende Wirtschaftsforschungsinstitute legen Herbstprognose vor
-
UN-Generaldebatte: Venezuelas Übergangspräsidentin dankt Trump und verspricht Wahlen
-
Chinas Präsident Xi persönlich von Trump zu Staatsbesuch empfangen
-
Chinas Präsident Xi zu Staatsbesuch in den USA eingetroffen
-
Streit um Erbe von Dolly Parton zwischen Manager und Neffen entbrannt
-
Betrieb am BER wegen Drohnensichtung kurzzeitig eingestellt
-
Kane über neuen Bayern-Vertrag: "Sind nah dran"
-
USA laden Putin zum G20-Gipfel ein - Russland lehnt Kampfpause in der Ukraine ab
-
Wolfsburg auf Achtelfinal-Kurs - Eintracht mit Mühe
-
DHB-Pokal: Flensburg wackelt in Lübeck mächtig
-
Eintracht-Frauen mit Mühe auf Island
-
Russland will Angriffe auf die Ukraine nicht unterbrechen
-
Anwältin: In Russland inhaftierte Regisseurin Berkowitsch auf 42 Kilo abgemagert
-
Ronaldo macht einfach weiter: "Gegenwart das Wichtigste"
-
CDU-interne Kritik an Dominanz des Wirtschaftsflügels - Warnungen vor Niedergang
-
Erstmals keine OSZE-Beobachter zu US-Wahlen eingeladen - Kritik aus Berlin
-
Milei bezeichnet UNO vor Vollversammlung als "nutzlose Organisation"
-
Linke in der Defensive: Massive Kritik im Bundestag wegen Antisemitismus-Verdacht
-
Sexueller Missbrauch: Ex-Hollywood-Produzent Weinstein zu 15 Jahren Haft verurteilt
-
Absage an Olympiabewerbung in Berlin: CDU-Kandidat Evers kritisiert Linke scharf
-
Trumps "Friedensrat" stellt Gaza-Wiederaufbauplan über 2,45 Milliarden Dollar vor
-
CDU bringt Beobachtung der Berliner Linken durch Verfassungsschutz ins Spiel
-
Erstmals keine OSZE-Beobachter zu Wahlen in den USA eingeladen
-
Studie zu sexualisiertem Fehlverhalten: Pistorius erwartet besseren Opferschutz
-
Quecksilberverdacht in Paketzentrum bei Rostock bestätigt sich nicht
-
USA laden Putin zum G20-Gipfel in Miami im Dezember ein
-
Berlin: Als Dragqueen bekannter Mann wegen Kinderpornografie verurteilt
-
Erklärung von G4-Staaten: Wadephul fordert Reform des UN-Sicherheitsrats
-
Dreh mit Deutschem Schäferhund war für Brad Pitt "bewegende Erfahrung"
-
UN-Debatte: Irans Präsident Peseschkian weist Trumps Drohungen zurück
-
أليكس بودي والبروفيسور الدكتور شتيفان هاوبت يتفقان على التعاون من أجل مجموعة فنية أسطورية في رومانيا
-
アレックス・ボディ氏とシュテファン・ハウプト教授、ルーマニアの伝説的な美術コレクションをめぐり提携に合意
-
亞歷克斯·博迪與史蒂芬·豪普特教授就羅馬尼亞傳奇藝術收藏達成合作協議
-
Алекс Боді та проф. д-р Стефан Гаупт домовилися про співпрацю щодо легендарної колекції мистецтва в Румунії
Urteil zu Künstlersozialversicherung: Tattoo kann "Gesamtkunstwerk" sein
Flamenco-Bühnentanz ist laut einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Kunst - und eine Flamencotänzerin daher Künstlerin. Gleiches kann im Einzelfall auch für eine Tätowiererin gelten, wie das Gericht in Kassel in zwei am Freitag bekanntgegebenen Urteilen zur Sozialversicherung in der Künstlersozialkasse (KSK) entschied. Mit einem dritten Urteil lehnte das BSG die KSK-Versicherung einer Hochzeitsrednerin ab. (Az. B 3 KS 1/23 R, B 3 KS 1/22 R und B 3 KS 2/22 R)
Die KSK soll Künstler und Publizisten sozial absichern, die oft freiberuflich und für wechselnden Auftraggebern tätig sind. Als Künstler gilt, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.
Tätowierer können sich meist nicht in der KSK versichern. Nach ständiger Rechtsprechung gilt dies als eine eher handwerkliche Tätigkeit, es gab aber bereits Ausnahmen. Diese Rechtsprechung hat das BSG nun aber konkretisiert und erweitert. Danach haben Tätowierer ebenfalls Zugang zur KSK, wenn sie eine künstlerische Ausbildung haben und "der Entwurf des individuellen Motivs und dessen Umsetzung in einem Tattoo als Unikat zu einem Gesamtkunstwerk verwoben sind". Die Umsetzung "kreativer Ideen" reiche nicht.
Die Klägerin ist diplomierte Designerin und arbeitet als Tätowiererin in Hamburg. Nach Überzeugung des BSG waren bei ihr diese Voraussetzungen erfüllt. Die Richter warnten gleichzeitig aber vor falschen Hoffnungen: "Nach wie vor ist nicht jedes Tattoo Kunst und nicht jeder Tätowierer Künstler."
Im Fall der Flamencotänzerin betonte das BSG, dass Tanz darstellende Kunst und daher auch Flamenco "als Kunst anzuerkennen" sei. Abzugrenzen sei dies allerdings von Tanzsport und Freizeit. Die Klägerin trete aber als Bühnentänzerin auf und bilde überwiegend Bühnentänzerinnen aus. Daher sei sie in der KSK zu versichern.
Die dritte Klägerin arbeitet als Hochzeitsrednerin und freie Zeremonienleiterin im Raum Stuttgart. Dies sei "keine künstlerische Tätigkeit", urteilte das BSG. Aber auch als Publizistin sei sie nicht versichert. Denn anders als etwa bei Schriftstellern und Journalisten seien Hochzeitsreden "schon ihrem Zweck nach nicht auf eine Verbreitung in der Öffentlichkeit" gerichtet.
H.Weber--VB