-
Bei Rückkehr nach Riga: Schröder führt Basketballer zum Sieg
-
Tötung von Journalistin in Nordirland: Drei Männer vom Mord-Vorwurf freigesprochen
-
Bericht: Klingbeil plant 2027 mit acht Milliarden Euro zusätzlichen Schulden
-
250. Geburtstag der USA: Papst fordert "Mäßigung" im öffentlichen Diskurs
-
Sprint-Quali: Hamilton holt Pole Position vor Antonelli
-
"Bild": Ermittlungen gegen zwei weitere Verdächtige nach Angriff in Stade
-
Ranghohe Iraner und Gäste erweisen getötetem obersten Führer Chamenei letzte Ehre
-
Überraschung gegen Medwedew: Struff erstmals im Achtelfinale
-
Djokovic zieht mit Federer gleich - auch Sinner weiter
-
CDU-Arbeitnehmer: Geplante Krankschreibung ab Tag eins überdenken
-
Behörde: Mehrere Gewässer in Norditalien in "kritischem Zustand"
-
Zehn Tote und mehr als 20 Verletzte bei Bombenanschlag in Café in Damaskus
-
UNO ruft wegen "Katastrophe" in al-Obeid im Sudan "rote Alarmstufe" aus
-
Früherer Nationaltorhüter Oliver Kahn mit Bayerischem Verdienstorden ausgezeichnet
-
Von der Leyen: Technische Probleme mit EU-Grenzkontrollen werden gelöst
-
Beschäftigte protestieren gegen Sparpläne bei Mercedes-Benz
-
Neuneinhalb Jahre Haft wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in privater Kita
-
Kind in Auto gezerrt und missbraucht: 52-Jähriger aus Baden-Württemberg in Haft
-
85-jähriger Deutscher in Gewahrsam der US-Einwanderungsbehörde ICE gestorben
-
Nach Tigerausbruch in Sachsen: Sechs Tiere nun in Spanien
-
Formel 1: Hamilton Schnellster im Training
-
Litauen will Teil der atomaren Abschreckung der Nato gegenüber Russland werden
-
Brown-Wechsel zu Bayern perfekt: "Ihm gehört die Zukunft"
-
Nach massiver Attacke auf Kiew: Tote bei neuen russischen und ukrainischen Angriffen
-
Vor AfD-Parteitag in Erfurt: Angespannte Stimmung und Aufrufe zu Gewaltverzicht
-
16-Jährige fährt in Rheinland-Pfalz mit Auto zu Freundin und verursacht Unfall
-
Kundgebungen gegen Sparpläne bei Mercedes: 33.000 Teilnehmer laut IG Metall
-
250. Geburtstag der USA: Steinmeier gratuliert Trump - mit kritischen Untertönen
-
Kind missbraucht und zu Selbstverletzungen aufgefordert: Haftstrafe in Nürnberg
-
Paketbombe in Monaco: Ukrainerin mit Wohnsitz in Deutschland gesucht
-
Explosion in Monaco: Wohnung von gesuchter Ukrainerin in Hessen durchsucht
-
Nach Protestwelle zu Krankschreibungsplänen: Regierung im Verteidigungsmodus
-
Eingestürzte Carolabrücke in Dresden: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein
-
Estlands Regierungschef: Ukraine wird sich gegen Russland behaupten
-
Neunjähriger verursacht in Bayern Unfall mit Traktor
-
Staatliche Kaufprämie sorgt für neuen E-Auto-Boom
-
Bei Streit gestorbener 27-Jähriger in Hessen: Verletzter tatverdächtig
-
Waffen für Hamas-Anschläge: Verdächtiger nach Deutschland überstellt
-
Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin: Anklage fordert vier Jahre Haft
-
DFB löst Vertrag mit Bundestrainer Nagelsmann auf - Klopp soll kommen
-
Wüst spricht sich für praxisnahe Umsetzung bei Krankschreibung ab erstem Tag aus
-
Paketbombe in Monaco: Interpol fahndet nach Ukrainerin
-
DFB: Nagelsmann weg - Klopp soll kommen
-
Bewohner von Kiew sollen wegen Luftverschmutzung durch russische Angriffe zuhause bleiben
-
Zahl antisemitischer Straftaten in Berlin gestiegen
-
Hohe Kraftstoffpreise: Anteil von günstigerem Super E10 "sprunghaft" gestiegen
-
So viel Jägernachwuchs wie noch nie: Mehr als 18.000 Jungjäger bestehen Prüfung
-
Neuzulassungen von E-Autos im Juni um fast 80 Prozent gestiegen
-
Linke will mit Organklage im Eilverfahren neues Heizungsgesetz stoppen
-
Krankenhausbrand in Mecklenburg-Vorpommern: Technische Ursache ausgeschlossen
EuGH zweifelt an deutscher Frist für verspätete Kündigungsklagen von Schwangeren
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) zweifelt an einer deutschen Regelung zum Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen. Die vorgesehene Frist für den Antrag auf Zulassung einer verspäteten Klage gegen die Kündigung scheine zu kurz zu sein, erklärte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. Ob das tatsächlich der Fall ist, soll nun das Arbeitsgericht Mainz prüfen. (Az. C-284/23)
Das Arbeitsgericht hatte dem EuGH den Fall vorgelegt. In Mainz klagt eine schwangere Angestellte eines Pflegeheims gegen ihre Kündigung. Sie beruft sich auf das Verbot, einer Schwangeren zu kündigen. Zum Zeitpunkt der Kündigung wusste sie noch nicht von ihrer Schwangerschaft. Als sie schließlich Klage erhob, war die vorgesehene Frist von drei Wochen verstrichen.
Auch eine weitere Frist war schon vorbei: nämlich die von zwei zusätzlichen Wochen. Diese ist für Fälle vorgesehen, in denen die Frau erst nach Ablauf der ersten Frist von ihrer Schwangerschaft erfährt. Dann kann sie noch zwei Wochen lang beantragen, die verspätete Klage zuzulassen.
Das Arbeitsgericht fand, dass es die Klage nach deutschem Recht als verspätet abweisen müsse - war aber nicht sicher, ob die deutsche Regelung mit der EU-Richtlinie für schwangere Arbeitnehmerinnen vereinbar sei. Es setzte das Verfahren darum aus und befragte den EuGH.
Dieser erklärte nun, dass eine so kurze Frist mit der Richtlinie nicht vereinbar scheine, vor allem verglichen mit der ordentlichen Frist von drei Wochen. Innerhalb von nur zwei Wochen könne es schwierig sein, sich sachgerecht beraten zu lassen, einen Antrag auf Zulassung der verspäteten Klage und die Klage selbst einzureichen - zumal mit Blick auf die Situation, in der eine Frau zu Beginn ihrer Schwangerschaft sei.
Im konkreten Fall entscheidet nun das Mainzer Gericht. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
F.Fehr--VB