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Gericht in Namibia erklärt Anti-Homosexuellen-Gesetz für verfassungswidrig
Das Hohe Gericht in Namibia hat ein aus der Kolonialzeit stammendes Gesetz zum Verbot homosexueller Beziehungen am Freitag für ungültig erklärt. Die Bestrafungen für gleichgeschlechtlichen Sex seien verfassungswidrig, erklärte das Gericht in Namibias Hauptstadt Windhoek. In einer demokratischen Gesellschaft sei es nicht zu rechtfertigen, dass eine Aktivität als kriminell betrachtet werde, "nur weil ein Teil oder vielleicht eine Mehrheit der Bürger sie nicht akzeptiert", hieß es in der Begründung weiter.
Das sogenannte Sodomie-Gesetz, das sexuelle Beziehungen zwischen Homosexuellen in Namibia verbietet, stammt aus dem Jahr 1927, als die ehemalige deutsche Kolonie unter südafrikanischer Verwaltung stand. Es war seit der Unabhängigkeit im Jahr 1990 nicht geändert worden, wurde jedoch selten angewendet.
Gegen das Verbot geklagt hatte ein Aktivist der namibischen LGBTQ+-Gemeinschaft. Friedel Dausab forderte die Aufhebung aller früheren Verurteilungen unter dem Gesetz. Nach der Entscheidung sagte er laut einer Mitteilung der Organisation Human Dignity Trust: "Dies ist ein wunderbarer Tag für unsere Demokratie, unser Land und unsere Verfassung." Nun fühle er sich nicht mehr wie ein Krimineller im eigenen Land, "weil ich der bin, der ich bin".
Die in London ansässige Organisation lobte die Gerichtsentscheidung als "historisch". "Die LGBT+-Gemeinschaft in Namibia kann nun in eine bessere Zukunft blicken", erklärte die Generaldirektorin von Human Dignity Trust, Téa Braun. Die englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer.
Die Entscheidung des namibischen Gerichts erfolgte vor dem Hintergrund einer zunehmenden Intoleranz gegenüber Mitgliedern der LGBTQ+-Gemeinschaft im südlichen Afrika. Nur wenige Staaten haben gleichgeschlechtliche Beziehungen entkriminalisiert, Südafrika ist das einzige Land auf dem Kontinent, in dem seit 2006 die Ehe für alle gilt.
T.Zimmermann--VB