-
Wahlen in in Bosnien und Herzegowina zu zentralem Staatspräsidium und Parlamenten
-
Lula gegen Bolsonaro-Sohn: Brasilien wählt Präsidenten und Parlament
-
Rechtsextreme Gruppen wollen in Madrid zu Protestcamp gegen Wohnungsnot vordringen
-
"Wahrer Held": Netanjahu lädt indischen Piloten des Flydubai-Flugs nach Israel ein
-
ALEX BODI ȘI AMBASADORUL REPUBLICII SUDANUL DE SUD, GUM DOMINIC MATIOK, DISCUTĂ LA BERLIN DESPRE POSIBILITATEA ÎNFIINȚĂRII UNUI CONSULAT ONORIFIC LA BUCUREȘTI
-
Niedrigwasser: Umweltminister ruft Länder zu Investitionen in Wasserinfrastruktur auf
-
Nach Luftangriffen auf Sanaa: Huthi-Miliz im Jemen greift Aramco-Anlage in Riad an
-
Ex-BSW Politikerin Wolf warnt Wagenknecht vor Unterstützung der AfD in Sachsen-Anhalt
-
Brasilien: Lula und Bolsonaro halten Abschlusskundgebungen vor Präsidentenwahl
-
Tigray-Konflikt: Äthiopiens Armee rückt nach Rückzug der Rebellen in Mekele ein
-
Luftangriff am Jahrestag: Israels Armee nimmt ranghohen Hamas-Vertreter ins Visier
-
Nach Yamal-Show: Spanien wackelt kurz bei drittem Sieg
-
Nachwahlbefragungen: Pro-EU-Partei von Lettlands Regierungschef liegt vorn
-
ALEX BODI UND BOTSCHAFTER GUM DOMINIC MATIOK DER REPUBLIK SÜDSUDAN BESPRECHEN IN BERLIN DIE MÖGLICHKEIT EINES HONORARKONSULATS IN BUKAREST
-
Nächster Rekord für Kane: England feiert Kantersieg
-
Bühl führt Bayern zum Topspiel-Sieg - Sorgen um Gwinn
-
Nach Scheitern von Wohnungspaket: Zehntausende protestieren in Spanien
-
"Friedensgipfel" nach Flucht? Ronaldo-Debatte brodelt weiter
-
Rotation vorbei: Klopp setzt auf Urbig
-
Rotation vorbei? Klopp will auf Urbig setzen
-
Eklat vor Israel-Spiel: Irlands Pressekonferenz abgebrochen
-
Zweites Treffen: Rot-Grün-Rot in Berlin verständigt sich auf "gemeinsamen Weg"
-
Bilanz mit pessimistischen Untertönen: Steinmeier warnt vor Gefahr für Demokratie
-
Lettland wählt neues Parlament unter dem Eindruck russischer Bedrohung
-
Nach Scheitern von Wohnungsgesetz in Spanien: Zehntausende demonstrieren für bezahlbaren Wohnraum
-
Grünen-Fraktionschefinnen erklären bisherige Strategie gegen AfD für gescheitert
-
Im Eiltempo ins Viertelfinale: Zverev fordert Djokovic
-
Bilanz mit pessimistischen Tönen: Steinmeier äußert sich zum Ende seiner Amtszeit
-
Steinmeier mahnt Fortsetzung der Reformpolitik an: "Habt Mut zur Erneuerung"
-
"Unerträgliche politische Demagogie": Steinmeier sieht Gefährdung der Demokratie
-
Flydubai-Copilot plante nach Erkenntnissen von Ermittlern "Terrorakt"
-
Tag der Deutschen Einheit: Bovenschulte fordert Abwehr von Demokratie-Gegnern
-
Trump lobt Freigabe europäischer Ölreserven - Keine Drohung mit Diesel-Exportstopp mehr
-
Verstappen holt Pole Position in Malaysia - Mercedes "ratlos"
-
Formel 1: Verstappen holt die Pole Position in Malaysia
-
Zverev auf dem Weg zur Nummer eins: Sinner sagt für Shanghai ab
-
Grüne kritisieren Freigabe von Ölreserven als "politische Dummheit"
-
Schülerproteste in Frankreich: Mehr als 5000 Festnahmen seit Montag
-
Emiratische Behörden: Flydubai-Copilot plante "Terrorakt"
-
Türkei: Schiedsrichter-Chef in Untersuchungshaft
-
Parlamentswahl in Lettland hat begonnen
-
"Kalender ist bestätigt": Formel 1 will Finale in Abu Dhabi
-
Antonelli gewinnt Qualifying-Generalprobe
-
NHL: Peterka mit Siegtor, Seider mit Fehlstart
-
Supercup als "Belohnung": Suhl will nächsten Titel
-
Rückspiel in Griechenland: Wie viel ändert Klopp?
-
"Erster Rückschlag" - doch Zidane ist "sehr zufrieden"
-
"Darin ist Klopp ein Meister": Wirtz und El Mala schwärmen
-
G7 geben Rohöl- und Diesel-Reserven frei - Trump schließt Diesel-Exportstopp aus
VW muss Leasingkunden im Dieselskandal keine Beiträge zurückzahlen
Wer vor Bekanntwerden des Dieselskandals ein Auto von Volkswagen geleast hat, bekommt die Leasingbeiträge nicht zurück. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verneinte am Donnerstag entsprechende Ansprüche von Kunden. Damit bestätigte er seine bisherige Rechtsprechung. (Az. VII ZR 247/21 u.a.)
Schon im September vergangenen Jahres hatte der BGH zu einer Klage gegen Audi entschieden, dass Leasingnehmer trotz der Manipulationssoftware bei den Dieselmotoren keinen Anspruch auf die Erstattung ihrer Beiträge hätten. Er begründete dies damit, dass der Wert der Nutzung des Wagens den vereinbarten Leasingzahlungen entspreche.
Allerdings ließ er damals eine Frage offen: ob dies nämlich auch dann gilt, wenn der spätere Kauf des Autos bereits zu Vertragsbeginn vereinbart wurde. Darauf bezog sich eine Firma in ihrer Klage gegen VW - eine von dreien, über die der BGH am Donnerstag entschied.
Alle drei Leasingverträge waren vor Bekanntwerden der Manipulationen an Dieselmotoren im September 2015 abgeschlossen worden, in diesem Fall bereits 2010. Später kauften die Kläger die jeweiligen Wagen. Die Firma erklärte, dass sie von Anfang an beabsichtigt hätte, das Auto nach Ende des Leasingvertrags zu erwerben.
VW bestritt dies in der Vorinstanz vor dem Oberlandesgericht Köln nicht - da es nicht notwendig gewesen sei, wie der Anwalt des Autobauers nun vor dem BGH erklärte. Vertraglich vereinbart war der spätere Kauf nämlich nicht.
Das Oberlandesgericht sprach der klagenden Firma eine bestimmte Summe zu, wogegen VW vor den BGH zog. Da der Kauf des Autos nicht von vornherein vereinbart war, sah dieser die Sache anders als das Oberlandesgericht und in dem Fall auch keine offene Frage.
Die Revision der Wolfsburger hatte darum Erfolg, ebenso wie in den beiden anderen Fällen. Auch hier hatten Oberlandesgerichte den Klägern eine Erstattung zugesprochen, die sie nun wieder verlieren. Ihre Urteile stünden im Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH, sagte der Vorsitzende Richter des Siebten Zivilsenats, Rüdiger Pamp.
Wenn das geleaste Auto die ganze Zeit über nutzbar gewesen sei, kompensiere das den finanziellen Nachteil. Entspreche der Nutzungswert den geleisteten Zahlungen, sei den Leasingnehmern kein Schaden entstanden, erklärte Pamp schon in seiner vorläufigen Einschätzung während der Verhandlung.
Auch ein Sportfahrwerk, das eine andere klagende Firma noch während des Leasingzeitraums auf eigene Kosten einbauen ließ, wird ihr nicht erstattet. Sie hatte das Auto schließlich 2016 gekauft, also nach Bekanntwerden des Abgasskandals, weswegen ihr auch für den Kauf kein Schadenersatz zusteht.
Auf einen Erfolg vor dem BGH hatte diese Firma offenbar ohnehin schon nicht mehr gehofft: Sie schickte nicht einmal einen eigenen Anwalt zur Verhandlung nach Karlsruhe.
P.Anderson--BTB