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Falschinformationen vor EU-Wahl: Kommission eröffnet Verfahren gegen Meta
Wegen der Verbreitung von Falschinformationen zur Europawahl unter anderem aus Russland hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta eingeleitet. Das Unternehmen gehe auf seinen Plattformen Instagram und Facebook nicht ausreichend gegen "Werbekampagnen im Zusammenhang mit ausländischer Manipulation und Einmischung" vor, teilte die Kommission am Dienstag mit. Nutzenden werde es zudem schwer gemacht, Falschinformationen zu melden.
Die EU-Kommission habe das Verfahren eingeleitet, um "die europäischen Bürgerinnen und Bürger vor gezielter Desinformation und Manipulation aus Drittländern zu schützen", erklärte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. "Besonders in Zeiten demokratischer Wahlen" müssten große Plattformen wie Instagram und Facebook "ihren Verpflichtungen nachkommen".
Die Kommission wirft Meta vor, irreführende Beiträge nicht konsequent genug zu löschen. Der Konzern sorgt nach Einschätzung aus Brüssel zudem dafür, dass bestimmte politische Beiträge grundsätzlich weniger oft angezeigt werden. Mit dieser Kontrolle über die Inhalte untergrabe Meta die nötige Transparenz und die freie Meinungsbildung der Nutzenden, teilte die Kommission weiter mit.
Außerdem will Meta demnach noch in diesem Jahr die Funktion "Crowd Tangle" auslaufen lassen, mit der die Verbreitung politischer Beiträge auf den Plattformen öffentlich einsehbar ist - etwa für Forscher, Journalisten und Wahlbeobachter. "Gerade in Zeiten von Wahlen sollte der Zugang zu solchen Werkzeugen erweitert werden", teilte Brüssel weiter mit. Die Kommission gibt Meta nun fünf Tage Zeit, um mit einer Alternative zu "Crowd Tangle" zu reagieren.
Es ist das fünfte Mal, dass Brüssel ein Verfahren nach dem EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act - DSA) einleitet. Die Richtlinie verpflichtet Online-Plattformen unter anderem, Falschinformationen und Gewaltdarstellungen schneller zu löschen und die Algorithmen hinter personalisierter Werbung offenzulegen.
M.Schneider--VB