-
Bundeswehr meldet mehrere hundert Zwischenfälle mit Drohnen in vergangenen Jahren
-
Sport Bild: Grünes Licht für Eberl-Verlängerung
-
Linke kritisiert Bafög-Reform: "Ignoranz gegenüber Lebensrealität an Hochschulen"
-
Seoul: Nordkorea feuert ballistische Rakete Richtung Japan ab
-
Silberner Hummel glaubt ans große Ding: "Gold wird kommen"
-
"Schon ungewohnt": Gose schwimmt auch ohne Coach zu EM-Silber
-
Kein Schlaf, aber starke Nerven: Gelungene WM-Premiere von Netz
-
Bronze-Verlust? Ansah hat "keine Angst"
-
Trump bestätigt heimlichen Flugzeugwechsel bei Abflug von Nato-Gipfel in Ankara
-
Warken verteidigt Geheimdienstreform - Scharfe Kritik von Kubicki
-
Spitzenkandidaten stellen sich in Sachsen-Anhalt Fragen von Bürgern
-
Kabinett befasst sich mit Geheimdienstreform und Frühstartrente
-
Totale Sonnenfinsternis in Spanien - partielle Verdunkelung in Deutschland
-
Seoul: Nordkorea startet ballistische Rakete Richtung Japan
-
Niedrigwasser: Bilger plädiert für weiteren Ausbau der Flüsse
-
Nach 17 Jahren: Venezuela und Israel nehmen wieder Konsularservice auf
-
Rund 40 Staaten warnen vor Gefahren unangekündigter Tests ballistischer Raketen
-
Wagenknecht: BSW könnte Weg für AfD-Regierungschef in Sachsen-Anhalt freimachen
-
Cristiano Ronaldo hat seine langjährige Partnerin Georgina Rodríguez geheiratet
-
Warken: Geheimdienstreform notwendig wegen zunehmender Bedrohungen
-
Ansah stürmt zu EM-Bronze - Britischer Doppelsieg
-
Brand nach Drohnenangriff auf Ölraffinerie in Libyen laut Unternehmen unter Kontrolle
-
Wieder Silber: Hammer-Ass Hummel schafft nächsten Medaillencoup
-
Gose holt über 800 m Freistil EM-Silber - Werner Dritte
-
Gose holt im Becken EM-Silber - Werner Dritte
-
Zahl der Toten nach Erdbeben in Kolumbien steigt auf 240 - mehr als 1300 Verletzte
-
Drohnensichtung führt zu Sperrung von Flughafen Hannover
-
Reit-WM: Deutsche Dressur-Equipe mit Halbzeitführung
-
Ex-Mossad-Chef: Israelische Agenten waren mehrmals in iranischer Atomanlage Fordo
-
Spotify kündigt Kennzeichnung für KI-Musik an
-
Polizei in Bielefeld erschießt bewaffneten Mann
-
Dobrindt verteidigt Geheimdienstreform - Kritik an massiver Ausweitung der Befugnisse
-
Orban-Kritiker Baka ist neuer ungarischer Staatspräsident
-
Nach stärkstem Beben seit einem Jahrzehnt läuft in Kolumbien die Suche nach Verschütteten
-
Weiter Forderungen nach Schließung von Russischem Haus in Berlin
-
"Ein Zeichen": Rückkehr von Stehplätzen bei Klopps Heimdebüt
-
Rückkehr der Stehplätze bei Klopps Heimdebüt
-
Vorwürfe gegen Mario Voigt: Hochschule bestätigt Entzug von Doktortitel
-
Sabotage an Korvetten in Hamburg: Ermittlungen gegen Verdächtige eingestellt
-
Straße von Hormus bleibt blockiert: Ölpreise wieder kräftig gestiegen
-
Bereits mehr als 2000 Tote durch Ebola-Epidemie in der Demokratischen Republik Kongo
-
Quallenplage zwingt EDF in Frankreich zur Abschaltung von drei Akw-Blöcken
-
Portal: Jedes dritte Einfamilienhaus in Metropolen kostet über eine Million Euro
-
Vor Wahl in Sachsen-Anhalt: Kulturinstitutionen starten Kampagne für Vielfalt
-
UNO meldet verstärkte Luftangriffe der Militärjunta auf Zivilisten in Myanmar
-
Kolumbianer suchen nach stärkstem Beben seit einem Jahrzehnt nach Verschütteten
-
US-Medien: Trump wechselte nach Nato-Gipfel heimlich das Flugzeug in Catering-Fahrzeug
-
CL-Quali: Wolfsburg gegen Inter, Eintracht gegen PSG
-
Auch im Westen wieder heißer: Hitze in Frankreich breitet sich wieder aus
-
Schulze fordert stärkere Einbeziehung der Bundeswehr bei Drohnenabwehr
Wegen Verjährung abgewiesener Dieselfall muss neu aufgerollt werden
Der Fall eines Dieselkäufers aus Baden-Württemberg, der wegen eines manipulierten Motors Schadenersatz von Volkswagen fordert, muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag in Karlsruhe, dass die Klage nicht wegen Verjährung zurückgewiesen werden durfte. Der Mann hatte sich vorübergehend zur Musterfeststellungklage gegen Volkswagen am Oberlandesgericht Braunschweig an- und dann wieder abgemeldet. (Az. VII ZR 303/20)
Dank dieser Anmeldung wurde die Verjährungsfrist unterbrochen, wie der BGH schon im Juli vergangenen Jahres entschieden hatte. Kläger hatten demnach mehr Zeit. Der Vorsitzende Richter Rüdiger Pamp bestätigte nun noch einmal, dass es dabei nicht auf den Zeitpunkt der Anmeldung ankomme.
Dieser war ursprünglich der Knackpunkt: Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Klage abgewiesen, weil der Autokäufer nicht beweisen konnte, dass er sich noch 2018 zu der Musterfeststellungklage angemeldet hatte. Ende 2018, drei Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals, wäre normalerweise die Verjährungsfrist abgelaufen. Das Stuttgarter Gericht sah die Ansprüche also als verjährt an.
Diese Entscheidung fiel aber schon im November 2020, noch vor dem höchstrichterlichen Urteil des BGH im Juli 2021. Dieser entschied nun, dass die Klage nicht mit der in Stuttgart gegebenen Begründung abgewiesen werden durfte. Das Urteil wurde aufgehoben, das Oberlandesgericht muss noch einmal über den Fall verhandeln.
J.Fankhauser--BTB