-
Zehntausende protestieren in Albanien gegen Kushner-Bauprojekt - und gegen Regierungschef Rama
-
250 Jahre USA: Feiern in Washington wegen Gewitters unterbrochen
-
Mbappés Elfmeter reicht: Frankreich ringt Paraguay nieder
-
Kreml: Putin sprach in Telefonat mit Trump über Lage in Ukraine
-
Trotz Saibari-Verletzung: Marokko beendet Kanadas WM-Reise
-
Zahl der Todesopfer durch Erdbeben in Venezuela steigt auf mehr als 2900
-
US-Unabhängigkeitstag: Vance verbittet sich Kritik an den USA
-
"JUST&T MARRIED!" - Taylor Swift und Travis Kelce feiern Hochzeit mit rund 1000 Gästen
-
Pogacar geschlagen: Vingegaard stürmt ins erste Gelbe Trikot
-
Beginn der Trauerfeiern im Iran: Tausende Anhänger nehmen Abschied von Chamenei
-
Wimbledon: Zverev wieder im Achtelfinale
-
Prinz Harry reist ohne Meghan und seine Kinder nach London
-
Ukraine greift St. Petersburg mit Drohnen an - Kiew dementiert russische Eroberung im Donbass
-
Formel 1: Antonelli holt Pole in Silverstone - Hamilton Dritter
-
Knieverletzung von Serena: Kein Williams-Doppel in Wimbledon
-
Wimbledon: Titelverteidigerin Swiatek ausgeschieden
-
Kreise: Prinz Harry reist ohne Meghan und seine Kinder nach London
-
AfD bestätigt Doppelspitze im Amt - und will in Zukunft regieren
-
König Charles: USA und Großbritannien werden weiter gemeinsame Werte verteidigen
-
Albanien: Menschenrechtler kritisieren Polizeigewalt bei Protesten
-
Merz kündigt Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch an
-
Wimbledon: Mitfavoritin Rybakina scheitert in Runde drei
-
DTM: Thiim siegt - schwerer Unfall sorgt für Unterbrechung
-
"Rache"-Rufe und Tränen: Beginn der Trauerfeiern für Chamenei im Iran
-
"JUST&T MARRIED!" - Taylor Swift und Travis Kelce feiern Hochzeit mit zahlreichen Stars
-
Proteste gegen AfD-Parteitag: Veranstalter gehen von 50.000 Teilnehmern aus
-
AfD-Parteitag bestätigt Doppelspitze Weidel-Chrupalla klar im Amt
-
Papst ruft auf Lampedusa zu mehr Schutz und Integration von Migranten auf
-
Kiew dementiert Fall von Kostjantyniwka - Ukrainischer Drohnenangriff auf St. Petersburg
-
Feuer auf Großmarkt in Stuttgart unter Kontrolle gebracht
-
AfD-Doppelspitze im Amt bestätigt - Weidel mit mehr Stimmen als Chrupalla
-
Autozulieferer Continental verkauft Industriegeschäft an Investmentgesellschaft
-
US-Unabhängigkeitstag: Trump warnt vor "kommunistischer Bedrohung"
-
Vorbei an Hamilton: Antonelli gewinnt ersten Sprint
-
Tino Chrupalla mit rund 70 Prozent als AfD-Chef bestätigt
-
AfD formuliert auf Parteitag Machtanspruch - geplante Blockade des Treffens gescheitert
-
Kriege und Flaute: Bund plant 2027 höhere Ausgaben und Schulden als vorgesehen
-
Sport1: Auch Völler denkt an Rücktritt
-
"Wir sind die neue Volkspartei": Weidel formuliert Führungsanspruch für AfD
-
Kaufoption nicht gezogen: Palhinha kehrt zu Bayern zurück
-
Linken-Politiker wertet Anti-AfD-Blockade in Erfurt als "riesigen Erfolg"
-
Weidel erklärt AfD zur "neuen Volkspartei" und formuliert Führungsanspruch
-
Höcke erklärt Brandmauer für gescheitert - und attackiert "bunte Zivilgesellschaft"
-
"Ein Herz und eine Seele": Chrupalla beschwört Einheit der AfD-Parteispitze
-
Papst macht in Lampedusa auf Schicksal von Migranten aufmerksam
-
AfD-Parteitag eröffnet - Chrupalla: Partei steht bereit zum Regieren
-
Bild: Neuendorf und Watzke fliegen zu Klopp
-
AfD-Parteitag in Erfurt beginnt - massive Gegenproteste
-
Anti-AfD-Bündnis wertet Blockade als Erfolg - Erfurt "antifaschistische Hauptstadt"
-
Hitzewelle in den USA: Parade zum Unabhängigkeitstag abgesagt
Streit über kritischen Tweet: Karlsruhe gibt Journalist Reichelt Recht
Im Streit über einen Beitrag auf X hat der frühere "Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht eingefahren. Dieses gab nach Angaben vom Dienstag seiner Verfassungsbeschwerde statt, mit der Reichelt sich gegen eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts wehrte. Das Kammergericht hatte ihm per einstweiliger Verfügung eine kritische Äußerung über die Bundesregierung verboten. (Az. 1 BvR 2290/23)
Reichelt hatte im August 2023 in dem Kurznachrichtendienst geschrieben: "Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!". Er verlinkte auf einen Artikel mit der Überschrift "Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan".
Die Bundesregierung zog vor Gericht, und das Kammergericht untersagte die Äußerung, dass Deutschland 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe an die Taliban gezahlt habe, im November 2023. Dies sei eine unwahre Tatsachenbehauptung. Der Durchschnittsleser verstehe den Beitrag so, dass Deutschland direkt den Taliban Hilfen gezahlt habe. Reichelt sah sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt und wandte sich an das Bundesverfassungsgericht.
Dieses gab ihm nun Recht. Die Berliner Entscheidung verletze ihn tatsächlich in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Bei der Beurteilung einer Äußerung müsse der sprachliche Kontext berücksichtigt werden, erklärte das Verfassungsgericht. Das Kammergericht habe den Kontext ausgeblendet. Der durchschnittliche Leser erkenne, dass es Reichelt wichtig gewesen sei, zwischen seinem Beitrag und dem verlinkten Nachrichtenartikel einen inhaltlichen Bezug herzustellen.
Der Staat müsse grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik aushalten, führte das Verfassungsgericht aus. Zwar dürften auch staatliche Einrichtungen vor verbalen Angriffen geschützt werden. Allerdings dürften sie nicht gegen öffentliche, auch scharfe, Kritik abgeschirmt werden, die vom Grundrecht der Meinungsfreiheit besonders gewährleistet werden solle.
Die Kritik sei auch dann geschützt, wenn sich in ihr Tatsachen und Meinungen vermengten, erklärte das Verfassungsgericht. Es hob die Berliner Entscheidung auf und verwies sie zur Neuverhandlung und Entscheidung zurück an das Kammergericht.
I.Stoeckli--VB