-
Trump begrüßt "großen" Sieg von Bolsonaro-Sohn bei erster Wahlrunde in Brasilien
-
Britischer Bestsellerautor Jeffrey Archer im Alter von 86 Jahren gestorben
-
Bericht: Zahl der Kriegsdienstverweigerer stark angestiegen
-
Krise in Rumänien: Präsident nominiert vierten Kandidaten für Amt des Regierungschefs
-
Trump: Haben Bomber nach "Drohungen" von britischem Militärstützpunkt abgezogen
-
Super-Olise erlöst Frankreich: Erster Heimsieg für Zidane
-
Iranischer Präsident nennt Verhandlungen mit den USA "sinnlos"
-
KI-Experte Coxon wiederholt Warnung vor möglicher "Auslöschung der Menschheit"
-
Wadephul sieht "weitergehende Pläne" Moskaus über die Ukraine hinaus
-
Maduro-Sohn: US-Haft schadet herzkranker Maduro-Ehefrau Cilia Flores
-
Gouverneur: Mindestens fünf Tote in Charkiw bei russischen Angriffen mit Lenkbomben
-
Deutscher Buchpreis geht an Shida Bazyar und "Die Lücken"
-
Schülerproteste in Frankreich: Mehrere Jugendliche schwer verletzt
-
Wegen Verfolgung von Frauen: Strafgericht erlässt Haftbefehle gegen Taliban-Minister
-
Merz betont Bedeutung der Sicherheit des Baltikums für die Sicherheit Deutschlands
-
In Ungnade gefallener Top-Republikaner Dennis Hastert stirbt 84-jährig
-
Urteil: Preiserhöhung von Extraenergie trotz Preisgarantie unzulässig
-
AfD will EU und Eurozone reformieren - Boehringer bestreitet Kurswechsel
-
Nach Wahl: Parlament in Äthiopien bestätigt Ministerpräsident Abiy im Amt
-
Kiew gibt Nutzung von KI-Luftabwehrgeschützen bekannt
-
Frühere Trump-Sprecherin Leavitt arbeitet künftig bei Fox News
-
Duisburg: 16-Jähriger zweimal in wenigen Stunden mit geklauten Fahrzeugen erwischt
-
Vorstoß für Gesetzesänderung: Strafen für Leugnung des Existenzrechts Israels
-
USA ziehen nach verdächtigem Vorfall B-1-Bomber von britischem Militärstützpunkt ab
-
Medwedew schießt Fan ab: Djokovic nach Eklat im Finale
-
Durch Autorennen getötetes Kind: In Hamburg verhängte Haftstrafen rechtskräftig
-
Medizin-Nobelpreis für Forscher aus Deutschland und den USA
-
Drei Jahre nach Hammerskins-Razzia: Geldstrafe wegen Waffenbesitzes
-
Verbände fordern Stopp einer Plastiksteuer "im Schnellverfahren"
-
Neuer Höchststand bei Beziehern von Grundsicherung im Alter
-
Netanjahu: Hamas wird nie wieder im Gazastreifen herrschen
-
ADAC: Entlastung durch Tankrabatt schmilzt - Spritpreise steigen wieder leicht
-
Nachrichtendienste warnen vor einem "gewaltsamen Konflikt mit Russland"
-
Neuer Marinehafen soll in Emden entstehen
-
Prozess gegen 18-Jährigen wegen mutmaßlicher Anschlagspläne in Hamburg gestartet
-
Schülerproteste in Frankreich: Jugendlichem wird von Polizei-Granate die Hand abgerissen
-
Hacker greifen Dänemarks Melderegister an - Daten von 8,8 Millionen Menschen betroffen
-
Millionendiebstahl aus Schließfächern in Berlin: Weiterer Mittäter verurteilt
-
Bosnisch-serbischer Hardliner Dodik erklärt seine Partei zum Wahlsieger - Dank an Trump und Putin
-
Linke zieht gegen Ministerin Reiche vor das Bundesverfassungsgericht
-
Gericht: Berliner Feuerwehr durfte fehlende Impfnachweise Gesundheitsamt melden
-
Umfrage: Konsumlaune verdüstert sich - schlechte Aussichten für Weihnachtsgeschäft
-
Trotz Leistungseinbruch: Alcaraz beendet Final-Durststrecke
-
Strafbarkeit von Leugnung des Existenzrechts Israels: Hessen pocht auf Gesetz
-
Baden-Württemberg: Drei Katzenbabys in Regionalzug ausgesetzt
-
Zwei Forscher aus Deutschland erhalten Medizin-Nobelpreis - Auch US-Kollege geehrt
-
Außenbandriss: Gwinn fällt mehrere Wochen aus
-
Verfassungsschutz sieht "besorgniserregende Entwicklung" bei Rechtsextremismus
-
Schlagerlegende Mouskouri und weitere Persönlichkeiten mit Verdienstorden geehrt
-
Schülerproteste in Frankreich: Unterricht fällt in gut 400 Schulen aus
BGH: Eigentümer können Reparaturkosten in Mehrfamilienhaus Einzelnen auferlegen
Wenn in einem Mehrfamilienhaus am Gemeinschaftseigentum etwas kaputt geht, müssen nicht unbedingt alle Wohnungseigentümer für die Reparatur zahlen. Sie dürfen auch per Mehrheitsbeschluss entscheiden, dass nur diejenigen die Kosten tragen, die einen Nutzen von dem Gemeinschaftseigentum haben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe entschied. Solange Einzelne nicht ungerechtfertigt benachteiligt würden, habe die Wohnungseigentümergemeinschaft einen weiten Spielraum, sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner. (Az. V ZR 81/23 und V ZR 87/23)
Normalerweise zahlen alle Eigentümer von Wohnungen anteilig für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Nach einer Neuregelung von Ende 2020 kann die Gemeinschaft aber in bestimmten Fällen anders entscheiden und die Kosten Einzelnen auferlegen. Dabei waren einige offene Fragen noch nicht höchstrichterlich geklärt. Der BGH entschied nun, dass die Eigentümergemeinschaft auch dann eine abweichende Verteilung beschließen darf, wenn einige Eigentümer dann gar nicht oder erstmals zahlen müssen.
In den Fällen am BGH ging es um Eigentümergemeinschaften aus Niedersachsen und Hessen. Die eine Wohnanlage hatte eine Garage mit Doppelparkern, also übereinander angebrachten Parkplätzen. Dort ging die Hebeanlage kaputt. Deshalb konnte nur noch die Hälfte der Parkplätze benutzt werden. Die Eigentümergemeinschaft beschloss, dass nur diejenigen für die Reparatur zahlen sollten, denen die Parkplätze gehörten.
Dem Kläger gehören vier Doppelparker. Er klagte gegen den Beschluss. Weder vor dem Amtsgericht Hannover noch vor dem Landgericht Lüneburg hatte seine Klage aber Erfolg. Nun scheiterte auch die Revision vor dem BGH. Der Kläger hat damit keinen Anspruch darauf, dass die Reparatur der Hebeanlage aus der angesparten Rücklage bezahlt wird.
Auch im zweiten Fall scheiterte der Kläger mit dem Versuch, gegen die geänderte Kostenverteilung vorzugehen. Er ist Eigentümer der Dachgeschosswohnung in dem Mehrfamilienhaus. Die Dachflächenfenster sind Gemeinschaftseigentum. Als sie kaputtgingen, beschlossen die Wohnunseigentümer in der Eigentümerversammlung, dass die Fenster ausgetauscht werden sollten. Zahlen soll aber nur der Kläger.
Das Amtsgericht Darmstadt und das Landgericht Frankfurt am Main hielten das für rechtens. Das bestätigte der BGH nun. Strittig war hier unter anderem, ob die Eigentümergemeinschaft die Kostenverteilung gleich für die Zukunft hätte festlegen müssen. Das sei aber nicht notwendig, entschied der BGH. Auch die Kostenverteilung für eine einzelne Erhaltungsmaßnahme dürfe von der Mehrheit beschlossen werden.
H.Weber--VB