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Europäischer Gerichtshof: Reiseverbote in Pandemie rechtens
In einer Pandemie darf ein EU-Land ein Verbot für Reisen in einen anderen Mitgliedsstaat verhängen, der als Hochrisikogebiet gilt. Trotz der grundsätzlichen Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union sei dies erlaubt, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Das Verbot müsse aber begründet, klar und genau sein. (Az. C-128/22)
Es ging um einen Fall aus Belgien. Ein Reiseveranstalter war vor Gericht gezogen, weil Belgien im Frühling 2020 wegen der Coronapandemie nicht wesentliche Reisen in oder aus Ländern verboten hatte, die als "rote Zonen" eingestuft wurden. Reisende aus solchen Ländern mussten sich testen lassen und in Quarantäne gehen.
Im Sommer 2020 galt auch Schweden kurzzeitig als rote Zone. Der Reiseveranstalter sagte deswegen alle Reisen in das Land ab. Vor Gericht forderte er später eine Entschädigung dafür. Das belgische Gericht fragte den EuGH, ob die damalige belgische Regelung mit dem EU-Recht vereinbar sei.
Dieser bejahte, machte aber einige Einschränkungen: Eine solche Regelung müsse verhältnismäßig sein, sie dürfe niemanden diskriminieren und es müsse möglich sein, sie gerichtlich anzufechten. Im konkreten Fall muss nun das belgische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.
C.Kreuzer--VB