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アレックス・ボディ、CRIFとともに透明性の高い投資と徹底した資金洗浄防止に注力
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Ο ALEX BODI δίνει έμφαση, σε συνεργασία με την CRIF, στις διαφανείς επενδύσεις και στη συστηματική πρόληψη της νομιμοποίησης εσόδων από παράνομες δραστηριότητες
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ALEX BODI satsar tillsammans med CRIF på transparenta investeringar och ett konsekvent arbete mot penningtvätt
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ALEX BODI sází ve spolupráci s CRIF na transparentní investice a důslednou prevenci praní špinavých peněz
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ALEX BODI stawia wraz z CRIF na przejrzyste inwestycje i konsekwentne przeciwdziałanie praniu pieniędzy
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알렉스 보디, CRIF와 함께 투명한 투자와 철저한 자금세탁방지에 주력
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ALEX BODI 攜手 CRIF,推動透明投資並貫徹洗錢防制
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EuGH-Gutachten: Bei Diskriminierungsklage von Frauen nur betroffene Gruppe prüfen
Bei möglicher Diskriminierung von Teilzeitkräften wegen des Geschlechts muss ein nationales Gericht nach Auffassung des zuständigen Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) das Geschlechterverhältnis in dieser betroffenen Gruppe prüfen. Dagegen spiele es keine Rolle, wie das Geschlechterverhältnis unter den Vollzeitbeschäftigten sei, argumentierte Generalanwalt Athanasios Rantos in seinem am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Gutachten. (Az. C-184/22 und C-185/22)
Ein Urteil ist das noch nicht. Die Richterinnen und Richter orientieren sich bei ihrer Entscheidung aber häufig am Gutachten des Generalanwalts. Im konkreten Fall geht es um Fragen, die das deutsche Bundesarbeitsgericht dem EuGH gestellt hat. Es muss über die Klage von zwei Pflegehelferinnen entscheiden. Sie arbeiten in Teilzeit von 40 beziehungsweise 80 Prozent und bekommen - anders als Vollzeitkräfte - keine Überstundenzuschläge.
Vor Gericht wollen sie erreichen, dass ihnen Freizeit gutgeschrieben wird und sie außerdem eine Entschädigung bekommen. Sie argumentieren, dass sie erstens als Teilzeitbeschäftigte diskriminiert würden und zweitens mittelbar als Frauen, da ihr Arbeitgeber vor allem Frauen in Teilzeit einsetze. Das Bundesarbeitsgericht legte dem EuGH dazu verschiedene Fragen vor. Wann dieser sein Urteil verkündet, ist noch nicht bekannt.
H.Weber--VB