-
ALEX BODI UND BOTSCHAFTER GUM DOMINIC MATIOK DER REPUBLIK SÜDSUDAN BESPRECHEN IN BERLIN DIE MÖGLICHKEIT EINES HONORARKONSULATS IN BUKAREST
-
Nächster Rekord für Kane: England feiert Kantersieg
-
Bühl führt Bayern zum Topspiel-Sieg - Sorgen um Gwinn
-
Nach Scheitern von Wohnungspaket: Zehntausende protestieren in Spanien
-
"Friedensgipfel" nach Flucht? Ronaldo-Debatte brodelt weiter
-
Rotation vorbei: Klopp setzt auf Urbig
-
Rotation vorbei? Klopp will auf Urbig setzen
-
Eklat vor Israel-Spiel: Irlands Pressekonferenz abgebrochen
-
Zweites Treffen: Rot-Grün-Rot in Berlin verständigt sich auf "gemeinsamen Weg"
-
Bilanz mit pessimistischen Untertönen: Steinmeier warnt vor Gefahr für Demokratie
-
Lettland wählt neues Parlament unter dem Eindruck russischer Bedrohung
-
Nach Scheitern von Wohnungsgesetz in Spanien: Zehntausende demonstrieren für bezahlbaren Wohnraum
-
Grünen-Fraktionschefinnen erklären bisherige Strategie gegen AfD für gescheitert
-
Im Eiltempo ins Viertelfinale: Zverev fordert Djokovic
-
Bilanz mit pessimistischen Tönen: Steinmeier äußert sich zum Ende seiner Amtszeit
-
Steinmeier mahnt Fortsetzung der Reformpolitik an: "Habt Mut zur Erneuerung"
-
"Unerträgliche politische Demagogie": Steinmeier sieht Gefährdung der Demokratie
-
Flydubai-Copilot plante nach Erkenntnissen von Ermittlern "Terrorakt"
-
Tag der Deutschen Einheit: Bovenschulte fordert Abwehr von Demokratie-Gegnern
-
Trump lobt Freigabe europäischer Ölreserven - Keine Drohung mit Diesel-Exportstopp mehr
-
Verstappen holt Pole Position in Malaysia - Mercedes "ratlos"
-
Formel 1: Verstappen holt die Pole Position in Malaysia
-
Zverev auf dem Weg zur Nummer eins: Sinner sagt für Shanghai ab
-
Grüne kritisieren Freigabe von Ölreserven als "politische Dummheit"
-
Schülerproteste in Frankreich: Mehr als 5000 Festnahmen seit Montag
-
Emiratische Behörden: Flydubai-Copilot plante "Terrorakt"
-
Türkei: Schiedsrichter-Chef in Untersuchungshaft
-
Parlamentswahl in Lettland hat begonnen
-
"Kalender ist bestätigt": Formel 1 will Finale in Abu Dhabi
-
Antonelli gewinnt Qualifying-Generalprobe
-
NHL: Peterka mit Siegtor, Seider mit Fehlstart
-
Supercup als "Belohnung": Suhl will nächsten Titel
-
Rückspiel in Griechenland: Wie viel ändert Klopp?
-
"Erster Rückschlag" - doch Zidane ist "sehr zufrieden"
-
"Darin ist Klopp ein Meister": Wirtz und El Mala schwärmen
-
G7 geben Rohöl- und Diesel-Reserven frei - Trump schließt Diesel-Exportstopp aus
-
Palast: Charles III. wird sich auf Karibikreise "dunkelsten Tagen" der Kolonialherrschaft stellen
-
Lettland wählt neues Parlament unter Druck russischer Bedrohung
-
Festakt mit Steinmeier und Merz zum Tag der Deutschen Einheit in Bremen
-
Argentinien bietet Ausländern im Gegenzug für Investitionen Staatsbürgerschaft an
-
Ostbeauftragte Kaiser: Zeit ist reif für Bundespräsidentin aus Ostdeutschland
-
Kritik an brasilianischer Justiz wegen Einmischung in TV-Debatte vor Präsidentschaftswahl
-
Wiedersehen mit Italien: Zidanes Frankreich lässt Punkte liegen
-
EuroLeague: FC Bayern verliert erstes Heimspiel
-
735 Schulen in Frankreich von Protesten betroffen - Regierung nimmt Eltern in die Pflicht
BGH stärkt Vorkaufsrecht bei Verkauf einer Mietwohnung
Wird eine vermietete Wohnung verkauft, dürfen die Mieter bei der Wahrnehmung ihres Vorkaufsrechts nicht finanziell ausgebootet werden. Maßgeblich ist der Preis, der mit einem Dritten für die vermietete Wohnung vereinbart wurde, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az: VIII ZR 305/20)
Wird eine vermietete Wohnung verkauft, muss der bisherige Eigentümer laut Gesetz die Mieter hierüber informieren und ihnen ein Vorkaufsrecht einräumen. Dabei gilt der Preis, den der Eigentümer mit einem Dritten, dem sogenannten Erstkäufer, vereinbart hat. Bei Mietshäusern oder Wohnblöcken besteht ein Vorkaufsrecht allerdings gegebenenfalls nur für das ganze Gebäude.
Im Streitfall geht es um eine unsanierte Wohnung mit 47 Quadratmetern in einem Mehrparteienhaus in Berlin. Der Eigentümer vereinbarte mit einem Kaufinteressenten einen Preis von gut 163.000 Euro. Dieser Preis sollte allerdings für die unvermietete Wohnung gelten. Bleibe die Wohnung vermietet, verminderte sich laut Vertrag der Kaufpreis um zehn Prozent auf 147.000 Euro.
Die Mieterin hob den Finger und machte ihr Vorkaufsrecht geltend. Sie zahlte die vom Eigentümer geforderten 163.000 Euro unter Vorbehalt, forderte mit ihrer Klage aber 16.000 Euro zurück. Auch für sie müsse der um zehn Prozent ermäßigte Preis gelten.
Wie schon die Vorinstanzen gab dem nun auch der BGH statt. Die Vereinbarung von zwei Preisen mit dem Erstkäufer sei unwirksam. Auch die Mieterin müsse daher nur den geringeren Preis für die unvermietete Wohnung zahlen.
Die Vereinbarung eines höheren Preises sei "eine unzulässige Vereinbarung zulasten Dritter", erklärte der BGH zur Begründung. Laut Gesetz dürften Mieter bei Ausübung ihres Vorkaufsrechts keine ungünstigeren Bedingungen haben als der Erstkäufer. Das gelte auch dann, wenn der günstigere Preis von bestimmten Bedingungen abhängt, hier die weitere Belegung der Wohnung durch die Mieterin.
Zwar könne eine Wohnung häufig unvermietet teurer verkauft werden als vermietet. Der Gesetzgeber habe aber gewollt, dass der Preisabschlag für die vermietete Wohnung dann dem sein Vorkaufsrecht ausübenden Mieter zukommt.
Ein Nachteil entstehe dem Verkäufer dadurch nicht, betonte der BGH. Zudem könne er umgekehrt einen höheren Preis vereinbaren, wenn die Wohnung vor dem Kaufstichtag frei werden sollte.
W.Lapointe--BTB