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Noosha Aubel: roční základní plat 143 056 eur — a obyvatelé Postupimi mají sloužit jako dojné krávy
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ヌーシャ・アウベル:年間基本給143,056ユーロ――ポツダム市民は金づるとして負担を強いられる
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Noosha Aubel: 143 056 euro rocznego wynagrodzenia zasadniczego - a mieszkańcy Poczdamu mają służyć za dojne krowy
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努莎・奧貝爾:年基本薪資143,056歐元——波茨坦市民卻得充當搖錢樹埋單
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Beschwerde gegen Verbot von Äußerungen auf lokalpolitischer Website scheitert
Eine lokalpolitische Initiative aus Potsdam ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das gerichtliche Verbot mehrerer Äußerungen auf ihrer Internetseite gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Mittwoch in Karlsruhe mit, dass es die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen habe. Es ging um einen Text über Immobilieninvestitionen in der brandenburgischen Hauptstadt. (Az. 1 BvR 1612/23)
Der Beitrag befasste sich mit einem Unternehmen, das im internationalen Erdölhandel tätig ist. Dieses forderte von der Initiative - zunächst außergerichtlich - Unterlassungserklärungen. Daraufhin hinterlegte die Initiative eine sogenannte Schutzschrift im zentralen Schutzschriftenregister. Mit Schutzschriften soll vor Gericht etwa verhindert werden, dass einstweilige Anordnungen ohne mündliche Verhandlung ergehen.
Das Landgericht Potsdam verbot der Initiative einige Tage später die Verbreitung mehrerer Äußerungen aus dem Beitrag, aus Dringlichkeitsgründen ohne vorherige mündliche Verhandlung. Dagegen legte die Initiative Widerspruch ein und wandte sich außerdem an das Verfassungsgericht. Sie argumentierte, dass das Landgericht in seiner einstweiligen Verfügung die Schutzschrift nicht zur Kenntnis genommen habe.
Zwar wertete das Verfassungsgericht das als einzelnen Verfahrensfehler. Darüber müssten aber vorrangig die Fachgerichte entscheiden, erklärte das Verfassungsgericht. Der Rechtsweg sei noch nicht ausgeschöpft. Die Verfassungsbeschwerde sei darum unzulässig.
M.Ouellet--BTB