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Bundesgerichtshof beendet jahrelangen Nachbarschaftsstreit über Öffnen von Hoftor
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Eigentümern einer Wohnung das Recht zugesprochen, das Hoftor des Grundstücks öffnen und schließen zu dürfen. Dazu könne entweder das aktuelle Schloss ausgetauscht werden oder den Klägern könnten passende Schlüssel gegeben werden, erklärte der BGH am Dienstag in Karlsruhe. Mit der Entscheidung endet ein mehr als neun Jahre dauernder Rechtsstreit. (Az. V ZR 158/22)
Die Kläger bilden zusammen mit einem Ehepaar eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Ihnen gehört eine der Wohnungen, dem Ehepaar die andere Wohnung und Geschäftsräume in dem Haus. Das Ehepaar hielt das Hoftor zur Straße hin verschlossen.
Im Juni 2014 erstritten die Kläger vor dem Amtsgericht Düsseldorf, dass die Eheleute ihnen zwei Schlüssel für das Tor zur Verfügung stellen müssten, so dass sie über den Hof ihren Stellplatz und den Gemeinschaftsgarten erreichen konnten. Falls sie das nicht innerhalb von vier Wochen taten, sollten sie 7500 Euro zahlen. Tatsächlich ließ das Ehepaar die Frist verstreichen und zahlte lieber, als die Schlüssel zu übergeben.
In einer Eigentümerversammlung 2020 beantragten die Kläger, das Schloss auszuwechseln und die Schlüssel aufzuteilen. Das wurde abgelehnt, woraufhin sie erneut vor Gericht zogen. Sie wollten erreichen, dass der Beschluss der Eigentümergemeinschaft für ungültig erklärt wird oder dass ihnen das Aufschließen des Tors möglich gemacht werde.
Amtsgericht und Landgericht der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt wiesen ihre Klage aber ab, da das Ehepaar die 7500 Euro bezahlt habe. Daraufhin wandten sich die Kläger an den BGH, der ihnen nun teilweise recht gab.
Zwar wurde der Beschluss der Eigentümergemeinschaft gegen den Austausch des Schlosses nicht für ungültig erklärt. Doch müssen die Kläger die Möglichkeit bekommen, das Tor zu öffnen und zu schließen - ob durch ein neues Schloss oder nur durch das Weitergeben von Schlüsseln, entscheiden die Eigentümer selbst.
O.Krause--BTB