-
UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"
-
"Schande": Scharfe Kritik an Schröders Putin-Besuch von Merz und Bundesparteien
-
Merz "zutiefst empört" über Schröders Besuch bei Putin in Moskau
-
Tödliche Schüsse bei Waffenkontrolle in Bayern: Kein Hinweis auf extremistisches Motiv
-
An Baumspitzen geklammert: Orang-Utans vor Waldbränden in Indonesien gerettet
-
Friedensnobelpreis geht an südafrikanische Juristin Navanethem "Navi" Pillay
-
Zwei Tote bei Waffenkontrolle: Motiv von 60-jährigem Verdächtigen noch unklar
-
Unterwasserlärm: Australische Forscher testen Hörvermögen von Seelöwen und Seebären
-
"Schande": Kritik an Altkanzler Schröder nach Besuch bei Putin
-
Mission 1: Zverev startet trotz Schrecksekunde erfolgreich
-
Tourismus: Neuer Rekord bei Übernachtungen in deutschen Betrieben
-
Tischtennis: Ovtcharov muss für EM absagen
-
Bundestag gibt grünes Licht für neue Bahnstrecke Hamburg-Hannover
-
Trump: Die USA werden den Iran vor den Kongresswahlen nicht mehr angreifen
-
Prien: Frühkindliche Bildung entscheidend für Schulerfolg - Gesetz im Bundestag
-
Brasilien: Drittplatzierter bei Präsidentschaftswahl unterstützt Bolsonaro
-
Vor CDU-Klausurtagung: Frei dringt auf klaren Kurs und "konsequente" Umsetzung von Reformen
-
Schüsse auf Auto mit Kind an Bord: Mann in New York bei ICE-Einsatz verletzt
-
Einstand für die 76ers: James erzielt zehn Punkte
-
Voss zieht positives DTM-Fazit: "Spannend und ausgeglichen"
-
WNBA: Wilson zum fünften Mal als MVP ausgezeichnet
-
Sander über Blessin: "Trainer, der sehr klar kommuniziert"
-
NFL: Buccaneers feiern ersten Saisonsieg
-
Mumbrú: Bayern-Profi Washington keine Option für DBB-Team
-
Kühnen verteidigt Zverev: "Der beste Spieler des Jahres"
-
US-Flugzeugträger "USS Abraham Lincoln" nach elfmonatigem Einsatz wieder in Kalifornien
-
"Führungskraft" auf Rekordjagd: Gidsel stellt Tor-Bestmarke ein
-
Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher
-
Polizei: Mann in New York bei Auseinandersetzung mit Bundeskräften angeschossen
-
"Elon ist unser moderner Thomas Edison": Trump verleiht Musk höchsten US-Wissenschaftspreis
-
USA wollen Hinrichtung von Attentäter durch Erschießungskommando live übertragen
-
Medien: Möglicher Infantino-Kontrahent tritt nicht an
-
Gidsel-Rekord: Füchse feiern zweiten Champions-League-Sieg
-
Mehr als 70.000 Teilnehmer bei neuen Schülerprotesten in Frankreich
-
DESG-Zwist: Erfurter Sportler unterschreiben "unter Protest"
-
Maradona-Prozess: Anklage fordert bis zu zwölf Jahre Haft
-
Bundestag fordert breitere Datengrundlage bei Pränataltests
-
Ukraine-Team zu Gespräch mit Trump-Unterhändlern am Freitag und Samstag in den USA
-
Dank Gidsel-Show: Füchse feiern zweiten Champions-League-Sieg
-
Strafrechtliche Ermittlungen: Niedersachsens SPD-Fraktionschef Politze tritt zurück
-
Klitschko: Russland zwingt Kiew vor Winter in Überlebenskampf
-
Trump: Wer nicht von "Superintelligenz" spricht, ist ein "Feind"
-
Huthis weiten Angriffe auf saudiarabische Hauptstadt Riad aus
-
Bayern: Mann bei behördlicher Waffenkontrolle in Wohnhaus erschossen
-
Britischer Regierungschef bei Merz: Burnham will engere Zusammenarbeit mit Berlin und der EU
-
Anklage erweitert: USA beschuldigen Maduro nun auch der Folter
-
Steinmeier hebt bei Staatsbesuch in Paris deutsches Bekenntnis zu Europa hervor
-
Zentralrat der Juden kritisiert Berliner Vereinbarung zu Antisemitismus
-
Ethikbehörde: Trump-Trust investiert massiv in Meta und SpaceX
-
Ceferin tritt zur Wiederwahl als UEFA-Chef an
EuGH: Fluggesellschaften nicht für staatliche Rückholflüge verantwortlich
Reisende, die während der Corona-Pandemie im Zuge einer staatlichen Rückholaktion wieder nach Hause gekommen sind, müssen die damit verbundenen Kosten selbst tragen. Die Fluggesellschaft, bei der ursprünglich der Rückflug gebucht war, ist dafür nicht verantwortlich, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Ist dieser Flug ausgefallen, muss die Fluglinie hierfür aber den Preis erstatten und zudem über Ersatzmöglichkeiten informieren. (Az: C-49/22)
Im Streitfall ging es um die Reise eines österreichischen Paares im März 2020 von Wien nach Mauritius und zurück. Austrian Airlines annullierte den Rückflug, flog aber genau zur selben Zeit einen sogenannten Repatriierungsflug im Auftrag der österreichischen Regierung. Das Paar nutzte diesen Flug, musste dafür aber an den Staat 500 Euro pro Person bezahlen.
Hierzu urteilte nun der EuGH, dass Austrian Airlines die zusammen 1000 Euro nicht erstatten muss. Zwar müsse eine Fluglinie bei einer Annullierung wenn möglich einen "anderweitigen Flug" anbieten. Hierfür komme aber nur ein kommerzieller Flug in Frage. Ein staatlicher Repatriierungsflug falle nicht darunter.
Zur Begründung erklärten die Luxemburger Richter, einen solchen Flug könne die Fluglinie gar nicht verbindlich zusagen, weil hier der Staat über das Beförderungsrecht entscheide. Auch auf die Reisebedingungen, etwa den Service an Bord, habe die Fluggesellschaft keinen Einfluss.
Weil hier Austrian Airlines den eigentlich gebuchten Rückflug annulliert habe, müsse die Fluggesellschaft aber den von dem Paar bezahlten Preis erstatten, urteilte der EuGH weiter. Zudem musste Austrian Airlines über als Ersatz in Frage kommende "anderweitige Flüge" informieren. Falls das versäumt worden sei, könne das Paar Anspruch auf Schadenersatz haben.
M.Odermatt--BTB