
-
Trump befürwortet Abschuss russischer Flugzeuge bei Verletzung von Nato-Luftraum
-
Bei Gwinn-Comeback: Bayern zurück an der Tabellenspitze
-
Kurz vor Urteilsverkündung: Wichtiger Zeuge in Libyen-Prozess gegen Sarkozy gestorben
-
Trump in New York: Frontalangriff auf die UNO - Lob für Deutschland
-
Türkei erlebt schlimmste Trockenheit seit mehr als 50 Jahren
-
Aufruf an FIFA und UEFA: UN-Experten fordern Ausschluss Israels
-
Gefahr von Kommunikationsstörung bei UNO: US-Behörden zerschlagen Netzwerk
-
Trotz Zerwürfnis: Trump will kommende Woche Brasiliens Präsident Lula treffen
-
Trump greift UNO frontal an - Lob für Deutschland bei Rede in New York
-
Palästinenser im Westjordanland feiern Anerkennung von Palästinenserstaat
-
Trump: Deutschland hat "kranken Weg" bei Migration und Energie verlassen
-
Auf Autodach vergessenes Handy alarmiert Rettungsdienst: Fahrer muss Einsatz zahlen
-
Trump bei UN-Rede: Klimawandel ist "größter Betrug aller Zeiten"
-
Verletzter Schwan sorgt für Polizeieinsatz auf Autobahn 9 in Thüringen
-
Nach Kirk-Attentat: Sicherheitsmaßnahmen beim Ryder Cup erhöht
-
Berlin: Bande soll mit Betrug bei Jobcoaching 900.000 Euro Schaden verursacht haben
-
Freundin mit Dienstwaffe erschossen: Lebenslange Haft für Bundespolizisten in Hessen
-
Geldstrafe für Berliner wegen Verbreitung von Nazisymbolen und Gewaltaufrufen
-
Zahl rechtsextremistischer Straftaten im Saarland stark gestiegen
-
Super-Taifun "Ragasa" richtet massive Schäden in Taiwan an - Evakuierungen in Südchina
-
Trump greift UNO bei Rede vor Vollversammlung frontal an
-
Getötete Frau in Kuseler Keller: Tatverdächtiger nach sieben Monaten festgenommen
-
Forscherin: Ein Drittel weniger Verkehrstote durch Tempo 120
-
"Ertrinken in Mehrarbeit": Überstunden bei Bundespolizei durch Grenzkontrollen
-
Guterres: Geldkürzungen für Entwicklungszusammenarbeit haben verheerende Folgen
-
Nordrhein-Westfalen: 14-Jähriger baut bei Spritztour mit Auto mehrere Unfälle
-
Baumgart nur für HSV-Spiel gesperrt
-
Schwarze Witwen locken Männchen mit Käsefußgeruch
-
Staatsschutz ermittelt: Kabelbeschädigungen an Bahnstrecken in Nordrhein-Westfalen
-
Guterres:Geldkürzungen für Entwicklungszusammenarbeit haben verheerende Folgen
-
Baerbock eröffnet 80. UN-Generaldebatte in New York
-
Kulturpass wird eingestellt - Schüler: "Werden im Stich gelassen"
-
Auswärtsspiel in Neapel: Keine Tickets für Einwohner Frankfurts
-
Studie: Zwei Drittel der Mütter kleiner Kinder fühlen sich einsam
-
Ramelow warnt vor abermals "versemmelter" Richterwahl - Kritik an Spahn
-
Nach Luftraumverletzungen: Nato will "alle notwendigen" Mittel einsetzen
-
Deutsch-französischer Kampfjet FCAS: Dassault-Chef schließt Alleingang nicht aus
-
WHO: Es gibt keinen nachgewiesenen Zusammenhang zwischen Paracetamol und Autismus
-
Erneut Razzien bei Polizisten in Niedersachsen - Verdacht auf rassistische Chats
-
FC Bayern: Urbig erleidet Muskelfaserriss
-
US-Behörden melden Zerschlagung von Telekommunikationsnetzwerk vor UN-Generaldebatte
-
Mann in Sachsen wegen flüchtlingsfeindlichen Posts zu Geldstrafe verurteilt
-
UBS zahlt in Steuerstreit mit Frankreich 835 Millionen Euro
-
Söder warnt vor "Überbietungswettbewerb" bei Reformforderungen
-
60 Prozent der Jugendlichen befürworten Handyverbot in Klassenzimmer
-
Massenhaft Atteste gefälscht: Ärztin aus Sachsen muss ins Gefängnis
-
Betrug im Netz: Brüssel nimmt Apple, Google, Microsoft und Booking ins Visier
-
Zechpreller beißt Wirt in Berlin bei Kampf Stück von Wange heraus
-
Trump hält Rede bei UN-Generaldebatte - Treffen mit Selenskyj geplant
-
Gerichtsurteil: Klage von Verbraucherschützern zu "Lidl Plus"-App abgewiesen

Landgericht München I sieht Letzte Generation als kriminelle Vereinigung
Das Landgericht München I hat in einer rechtskräftigen Entscheidung die Klimaschutzgruppe Letzte Generation als kriminelle Vereinigung eingestuft. Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung seien auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet, entschied die Strafschutzkammer des Gerichts in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. Das Gericht verwies zur Begründung unter anderem auf Blockaden von Straßen und Flughäfen durch Klimaaktivisten der Letzten Generation.
Mit der Entscheidung wies das Gericht zehn Beschwerden von Klimaaktivisten gegen vom Amtsgericht München genehmigte Durchsuchungen und Beschlagnahmen als unbegründet zurück. Diese haben keine weiteren Rechtsmittel mehr. Das Landgericht entschied, dass die Letzte Generation die Voraussetzung einer Vereinigung erfülle, weil sie nach den bisherigen Ermittlungen einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss darstelle.
Für die Bewertung, dass der Zweck der Vereinigung das Begehen von Straftaten sei, sei nicht die Voraussetzung, dass dies der Hauptzweck sein müsse, um als kriminelle Vereinigung eingestuft zu werden. Ausreichend sei, wenn das Begehen von Straftaten einer von gegebenenfalls auch mehreren Zwecken sei.
Im konkreten Fall der Letzten Generation gehörten dazu die Nötigungen von Verkehrsteilnehmern insbesondere durch Festkleben und Sachbeschädigungen als wesentlich mitprägende Zwecke für die Gruppe. Diese Taten begründen nach Auffassung des Gerichts auch eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Mit Blick auf die Störung und Blockaden des Betriebs verschiedener Flughäfen und konzertierte Aktionen, um den Durchfluss verschiedener Ölpipelines zu unterbrechen entschied das Gericht, dass auch nicht von einer Geringfügigkeit der Straftaten auszugehen sei. Deshalb seien Durchsuchungsbeschlüsse rechtmäßig.
Das Gericht hob hervor, dass der gesellschaftliche Diskurs durch illegitime Mittel verletzt werde, wenn eine Gruppierung versuche, sich – womöglich moralisch überhöhend – über die rechtsstaatliche Ordnung und die demokratischen Abläufe zu stellen. Dabei hob das Gericht hervor, dass Straftaten kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion seien, sondern Ausdruck krimineller Energie und als solche juristisch nüchtern zu bewerten seien.
Die Entscheidung fiel im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München gegen zahlreiche Mitglieder der Letzten Generation. In diesem Verfahren wird diesen unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Das Amtsgericht München erließ im Mai dazu mehrere Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse. Das Landgericht bestätigte nun die Voraussetzung für den Erlass der Durchsuchungsbeschlüsse.
R.Fischer--VB