-
Anklage gegen vier Anführer von Reichsbürgergruppe "Königreich Deutschland"
-
Ecker-Rosendahl würdigt Trainer Osenberg
-
Polizeistation in Hitlers Geburtshaus in Braunau eröffnet - umstrittenes Projekt
-
Befragung: Nahezu Hälfte von deutschen Studierenden nutzt täglich KI-Tools
-
KI von OpenAI macht sich bei Test selbständig und unternimmt Hackerangriff
-
Untersuchungsbericht bestätigt Hangrutsch als Ursache für Zugunglück von Riedlingen
-
Bild: Bender in Klopps Trainerteam
-
Medien: USA stellen Abkommen zum Aufbau eines zivilen Atomprogramms für Saudi-Arabien vor
-
Indischer Oppositionsführer Gandhi nach Festnahme bei Protesten wieder auf freiem Fuß
-
Kulturstaatsminister Weimer will nur eine Legislaturperiode in Amt bleiben
-
AfD scheitert mit Organklage gegen frühere 2G+-Regelung in Bundestag
-
Spahn-Nachfolge: Fraktionsvorstand hält digitale Sitzung mit Merz und Söder ab
-
Neue Startup-Strategie der Bundesregierung mit Fokus auf Militär-Technologie
-
Moderator Thomas Gottschalk ist nach Krebserkrankung vorsichtig optimistisch
-
Zahl von Habilitationen in Deutschland 2025 leicht gestiegen
-
Möglicherweise Hautstück von ausgebüxter Würgeschlange in Hessen entdeckt
-
Hinweis auf geplanten Gefangenenaufstand: Durchsuchung in JVA Siegburg
-
Kretschmer kritisiert Brandmauer zu AfD: "Müssen mit jedem reden"
-
Wirtschaftsministerin Reiche: Keine Maßnahmen gegen hohe Spritpreise geplant
-
Mehr Autos pro Einwohner: Pkw-Dichte in Deutschland nimmt weiter zu
-
Nach Geisterfahrer-Unfall in Hessen: Zwölfjährige stirbt an Verletzungen
-
HSV holt Stürmer Daka
-
Rückkehr nach Miami? Link zu James-PK stiftet Verwirrung
-
Neue US-Zölle gegen Brasilien in Kraft - Brasília will verhandeln
-
Verheerender Waldbrand im Süden Frankreichs unter Kontrolle
-
78-Jähriger tot in Dortmunder Wohnhaus entdeckt - Verdächtiger festgenommen
-
Bürgermeister: New York kann Israels Regierungschef Netanjahu nicht festnehmen
-
"Typen fehlen": Podolski kritisiert Mentalität der DFB-Elf
-
Radsport: Dopingtests am Tour-Ruhetag
-
Studie: Investitionen in deutsche Startups im ersten Halbjahr weiter gestiegen
-
Yamals Boxershort sorgt in Deutschland für Ausnahmezustand
-
Mexikos Torwart-Ikone Ochoa beendet Fußballkarriere
-
Mehrheit der Rentnerinnen erhält gesetzliche Altersbezüge unter Armutsgrenze
-
Iran-Krieg: Hegseth schätzt Kosten auf 37,5 Milliarden Dollar - USA greifen erneut an
-
Bayern-Jungstar Bischof: "Will nächsten Schritt machen"
-
"Schade, ihn zu verlieren": Evenepoel hadert mit Lipowitz-Aus
-
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Schulze: BSW wird "gemeinsame Sache" mit AfD machen
-
Hegseth schätzt bisherige Kosten des Iran-Krieges auf 37,5 Milliarden Dollar
-
Regierung will Beauftragten für Opfer von Terrorakten
-
Steinmeier bei Gedenken zu zehntem Jahrestag von OEZ-Attentat in München
-
Polizeistation in Hitlers Geburtshaus in Braunau wird eröffnet
-
SPD-Generalsekretär Klüssendorf bringt zusätzliche Schuldenaufnahme ins Spiel
-
US-Armee meldet "elfte Nacht in Folge" Angriffe auf den Iran
-
Hunderte Menschen fliehen vor neuem Waldbrand in Südfrankreich
-
KI-Kompetenz wird zur Pflicht: Neue Anforderungen im digitalen Arbeitsmarkt
-
Trump will in zwei Jahren Generika-Medikamente mit 100 Prozent Zoll belegen
-
Marokko fordert Aufklärung nach Tod von Staatsbürger bei Polizeieinsatz in Italien
-
Drogenbeauftragter Streeck begrüßt Alkoholverbot an Bahnhöfen
-
Nach tagelangen Protesten: Selenskyj entlässt Armeechef Syrsky
-
Mit Neundarter: Littler im Viertelfinale des World Matchplay
Landgericht München I sieht Letzte Generation als kriminelle Vereinigung
Das Landgericht München I hat in einer rechtskräftigen Entscheidung die Klimaschutzgruppe Letzte Generation als kriminelle Vereinigung eingestuft. Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung seien auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet, entschied die Strafschutzkammer des Gerichts in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. Das Gericht verwies zur Begründung unter anderem auf Blockaden von Straßen und Flughäfen durch Klimaaktivisten der Letzten Generation.
Mit der Entscheidung wies das Gericht zehn Beschwerden von Klimaaktivisten gegen vom Amtsgericht München genehmigte Durchsuchungen und Beschlagnahmen als unbegründet zurück. Diese haben keine weiteren Rechtsmittel mehr. Das Landgericht entschied, dass die Letzte Generation die Voraussetzung einer Vereinigung erfülle, weil sie nach den bisherigen Ermittlungen einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss darstelle.
Für die Bewertung, dass der Zweck der Vereinigung das Begehen von Straftaten sei, sei nicht die Voraussetzung, dass dies der Hauptzweck sein müsse, um als kriminelle Vereinigung eingestuft zu werden. Ausreichend sei, wenn das Begehen von Straftaten einer von gegebenenfalls auch mehreren Zwecken sei.
Im konkreten Fall der Letzten Generation gehörten dazu die Nötigungen von Verkehrsteilnehmern insbesondere durch Festkleben und Sachbeschädigungen als wesentlich mitprägende Zwecke für die Gruppe. Diese Taten begründen nach Auffassung des Gerichts auch eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Mit Blick auf die Störung und Blockaden des Betriebs verschiedener Flughäfen und konzertierte Aktionen, um den Durchfluss verschiedener Ölpipelines zu unterbrechen entschied das Gericht, dass auch nicht von einer Geringfügigkeit der Straftaten auszugehen sei. Deshalb seien Durchsuchungsbeschlüsse rechtmäßig.
Das Gericht hob hervor, dass der gesellschaftliche Diskurs durch illegitime Mittel verletzt werde, wenn eine Gruppierung versuche, sich – womöglich moralisch überhöhend – über die rechtsstaatliche Ordnung und die demokratischen Abläufe zu stellen. Dabei hob das Gericht hervor, dass Straftaten kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion seien, sondern Ausdruck krimineller Energie und als solche juristisch nüchtern zu bewerten seien.
Die Entscheidung fiel im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München gegen zahlreiche Mitglieder der Letzten Generation. In diesem Verfahren wird diesen unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Das Amtsgericht München erließ im Mai dazu mehrere Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse. Das Landgericht bestätigte nun die Voraussetzung für den Erlass der Durchsuchungsbeschlüsse.
R.Fischer--VB