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Habeck verteidigt im Bundestag Heizungsgesetz und kurzfristige Änderungen
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat bei der ersten Beratung im Bundestag über das umstrittene Heizungsgesetz die Pläne der Ampel-Koalition einschließlich der kurzfristig vorgenommen Änderungen verteidigt. Die Koalition habe von der Vorgängerregierung eine enorme Klimaschutzlücke geerbt, sagte Habeck am Donnerstag. Daher müssten nun "mit Entschiedenheit Gesetze vorangebracht" werden. Die am Dienstag vereinbarten Änderungen der Fristen begründete Habeck damit, dass die über den Jahreswechsel drohende Gasmangellage "handhabbar gemacht worden" sei.
Dadurch, dass die kommunale Wärmeplanung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verzahnt werde, gebe es nun einen gestuften Einstieg. Der Kern des Gesetzes, dass keine neuen Öl- und Gasheizungen eingebaut werden sollten, bleibe aber erhalten, betonte Habeck.
Die Koalition hatte am Dienstag ihren monatelangen Streit über die Ausgestaltung des GEG beigelegt. Die FDP gab daraufhin ihren Widerstand gegen den Beginn der Beratungen im Bundestag auf. Der Kompromiss sieht vor, dass neue Vorschriften für Bestandsbauten jeweils erst gelten, wenn kommunale Wärmeplanungen vorliegen. Gasheizungen dürfen auch in Neubauten weiterhin eingebaut werden, wenn sie grundsätzlich auf Wasserstoff umgerüstet werden können und diese Neubauten nicht in Neubaugebieten entstehen.
Die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag war erst am Donnerstagmorgen mit den Stimmen der Ampel-Koalition auf die Tagesordnung gesetzt worden. In der vorangegangenen Geschäftsordnungsdebatte attackierten AfD und Union die Regierungskoalition scharf.
Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) warf den Regierungsparteien angesichts der kurzfristigen Aufsetzung des Themas "Respektlosigkeit" vor. Das Gesetzesvorhaben sei "sinnbildlich für eine absolut verkorkste Regierungspolitik der letzten Monate", so Frei. AfD-Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann kritisierte, es werde über einen veralteten Gesetzentwurf debattiert.
Die jüngsten Beschlüsse zur Änderung des ursprünglichen Regierungsentwurfs sind in dem Gesetzentwurf noch nicht eingearbeitet.
F.Müller--BTB