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Bundesrat billigt strengere Regeln für Werbung mit Umweltaussagen
Die neuen Regeln zur Verhinderung des so genannten Greenwashing können in Kraft treten. Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung am Freitag ein Gesetz, das es Unternehmen erschweren soll, ihre Produkte irreführend oder missbräuchlich als "umweltfreundlich" oder "klimaneutral" zu vermarkten. Mit der bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesänderung setzt Deutschland entsprechende EU-Vorgaben um.
"Wir zeigen 'Greenwashing' die rote Karte", erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nach dem Votum des Bundesrats. "Wer damit wirbt, dass ein Produkt 'umweltfreundlich' oder 'klimaneutral' ist, muss seine Behauptung künftig auch belegen können - andernfalls drohen Abmahnung oder sogar Schadensersatz."
Ziel des Gesetzes ist es, den Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig bessere und verlässlichere Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten zukommen zu lassen. Nur wenn Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und Haltbarkeitsangaben transparent und zuverlässig sind, ließen sich fundierte Kaufentscheidungen treffen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Dies solle auch ein nachhaltiges Konsumverhalten unterstützen.
Dem Gesetz zufolge müssen Umweltaussagen klar und gut sichtbar erläutert werden. Sie müssen auf einer anerkannten Umweltleistung beruhen oder durch ein Nachhaltigkeitssiegel belegt sein. Bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften drohen erhebliche Geldbußen. Sie sollen ab September 2026 gelten.
T.Ziegler--VB