-
USS Theodore Roosevelt trifft in Singapur ein
-
2000 Eingaben zur St. Galler Ortsplanung: Konflikt um Ökologie und Mieterschutz
-
Thomas Strobls 'Sound of Strobl': Unvorhersehbare musikalische Reise
-
Nvidia-Deal mit Deutschland: KI-Souveränität oder neue Abhängigkeit?
-
Martha Stewart verteidigt Halloween-Kostüm und lehnt Entschuldigung ab
-
Google stellt Gemini Omni 1.2 Flash vor: Längere Videos und niedrigere Kosten
-
Priscilla Monroy beendet Beziehung zu Alberto Cowboy
-
Wirtschaft kritisiert Zinsentscheid der brasilianischen Notenbank
-
Frankreich stellt eine Milliarde Euro für staatliche Bürgschaften bereit
-
Britischer Arzt mit Ebola nach London evakuiert
-
COP31: Lateinamerika tritt mit gespaltenen Allianzen in Antalya an
-
Brennstoffzulage 2027: Neue Auszahlungssätze und Fristen für Irland
-
Ausländische Investoren kaufen deutsche Firmen im großen Stil
-
Wachsende Einkommensungleichheit in Deutschland laut WSI-Studie
-
Nithya Raman schlägt Amtsinhaberin Karen Bass bei LA-Bürgermeisterwahl
-
Bundesregierung übernimmt hälftige Beteiligung am Rüstungskonzern KNDS
-
DA könnte ANC in Ekurhuleni ablösen – ActionSA macht Gewinne
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Uckermarkleitung
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet am Dienstag (10.00 Uhr) in Leipzig über die sogenannte Uckermarkleitung. Diese Höchstspannungsleitung soll Windenergie aus dem Norden nach Berlin bringen, ist aber seit Jahren umstritten. Der Naturschutzbund Deutschland klagte gegen den Planfeststellungsbeschluss, weil er gegen Vorschriften zum Vogelschutz verstoße. (Az. BVerwG 4 A 13.20)
Anfang 2016 hatte das Gericht bereits entschieden, dass der ursprüngliche Plan mangelhaft war und gegen naturschutzrechtliche Vorgaben verstieß. Die Behörden mussten deshalb nachbessern. Der Naturschutzbund sieht aber noch immer Probleme für einen Teil der Strecke, die durch Vogelschutzgebiete führen soll.
T.Bondarenko--BTB