-
USS Theodore Roosevelt trifft in Singapur ein
-
2000 Eingaben zur St. Galler Ortsplanung: Konflikt um Ökologie und Mieterschutz
-
Thomas Strobls 'Sound of Strobl': Unvorhersehbare musikalische Reise
-
Nvidia-Deal mit Deutschland: KI-Souveränität oder neue Abhängigkeit?
-
Martha Stewart verteidigt Halloween-Kostüm und lehnt Entschuldigung ab
-
Google stellt Gemini Omni 1.2 Flash vor: Längere Videos und niedrigere Kosten
-
Priscilla Monroy beendet Beziehung zu Alberto Cowboy
-
Wirtschaft kritisiert Zinsentscheid der brasilianischen Notenbank
-
Frankreich stellt eine Milliarde Euro für staatliche Bürgschaften bereit
-
Britischer Arzt mit Ebola nach London evakuiert
-
COP31: Lateinamerika tritt mit gespaltenen Allianzen in Antalya an
-
Brennstoffzulage 2027: Neue Auszahlungssätze und Fristen für Irland
Urteil: Apple Watch darf nicht als "CO2 neutrales Produkt" beworben werden
Der US-Technologiekonzern Apple darf Smartwatch-Modelle nicht als "CO2-neutrales Produkt" anpreisen: Das Landgericht Frankfurt am Main entschied am Dienstag, Apple müsse diese Art der Werbung unterlassen. Sie sei irreführend und verstoße gegen das Wettbewerbsrecht. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). (Az. 3-06 O 8/24)
Apple hatte sich laut Mitteilung des Gerichts darauf berufen, zum CO2-Ausgleich ein Eukalyptuswaldprojekt in Paraguay zu betreiben. Die Pachtverträge in Bezug auf 75 Prozent der Projektfläche bestünden aber nur bis 2029, eine CO2-Kompensation sei daher lediglich bis 2029 gewährleistet, kritisierte die Vorsitzende Richterin. Apple habe nicht nachweisen können, dass sämtliche Pachtverträge verlängert würden. Verbraucher würden aber davon ausgehen, dass eine CO2-Kompensation bis in das Jahr 2050 gesichert sei.
Die DUH begrüßte das Urteil. Die Werbung sei wegen der kurzen Projektlaufzeit nicht haltbar, erklärte die Organisation. Zudem seien Eukalyptusmonokulturen keine naturbelassenen Wälder; die schnellwachsenden Bäume verbrauchten enorme Mengen an Wasser und seien in Dürreperioden sehr leicht entzündlich. Das stelle die dauerhafte Kohlenstoffspeicherung noch zusätzlich in Frage.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig; Apple kann Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main einlegen.
H.Kuenzler--VB