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Gericht: Giftmülldeponie im Elsass darf einbetoniert werden
Die seit Jahrzehnten umstrittene Giftmülldeponie Stocamine im Elsass darf nach einem jüngsten Gerichtsurteil zubetoniert werden. Das Heraufholen der etwa 42.000 Tonnen Giftmüll aus dem ehemaligen Kali-Bergwerk sei wegen der einbrechenden Stollen zu gefährlich, urteilte das Verwaltungsgericht in Straßburg am Dienstag. Die definitive Einlagerung der Giftstoffe, die unter anderem von deutschen Umweltschützern kritisiert wird, sei die "beste Möglichkeit, das Grundwasser zu schützen", heißt es in der Begründung des Urteils, das innerhalb von zwei Monaten anfechtbar ist.
Die europäische Gebietskörperschaft Elsass, mehrere Organisationen und Anwohner hatten gefordert, den Bau von Betonbarrieren zu verhindern, mit denen die französische Regierung die Giftmülldeponie versiegeln lassen will. Diese könnten langfristig nicht verhindern, dass das Grundwasser verunreinigt werde, betonten die Kläger.
Die Deponie in Wittelsheim, etwa 30 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, liegt mitten in einer der größten Grundwasserreservate Europas, in einer Gegend, die als erdbebengefährdet gilt. Zwischen 1999 und 2002 wurden in Stocamine etwa 44.000 Tonnen Giftmüll eingelagert. Dazu zählen etwa Arsen, Asbest, Zyanid sowie chrom- und quecksilberhaltige Stoffe.
2002 war in gut 500 Meter Tiefe aufgrund einer chemischen Reaktion ein Feuer ausgebrochen, obwohl dort keine entzündlichen Stoffe hätten gelagert werden dürfen. Das Feuer konnte erst nach zwei Monaten gelöscht werden, seitdem wird die Deponie nicht mehr genutzt. Zwischen 2015 und 2017 wurde der größte Teil der quecksilberhaltigen Stoffe aus der Deponie entfernt.
Die französische Regierung beschloss 2017, die Giftstoffe auf unbegrenzte Zeit in der Mine zu lassen und diese mit Beton zu versiegeln. Dies zog einen jahrelangen Rechtsstreit nach sich. An Protesten gegen das geplante Einbetonieren der Mine beteiligen sich auch regelmäßig deutsche Umweltschützer aus dem Grenzgebiet.
D.Schlegel--VB