-
USS Theodore Roosevelt trifft in Singapur ein
-
2000 Eingaben zur St. Galler Ortsplanung: Konflikt um Ökologie und Mieterschutz
-
Thomas Strobls 'Sound of Strobl': Unvorhersehbare musikalische Reise
-
Nvidia-Deal mit Deutschland: KI-Souveränität oder neue Abhängigkeit?
-
Martha Stewart verteidigt Halloween-Kostüm und lehnt Entschuldigung ab
-
Google stellt Gemini Omni 1.2 Flash vor: Längere Videos und niedrigere Kosten
-
Priscilla Monroy beendet Beziehung zu Alberto Cowboy
-
Wirtschaft kritisiert Zinsentscheid der brasilianischen Notenbank
-
Frankreich stellt eine Milliarde Euro für staatliche Bürgschaften bereit
-
Britischer Arzt mit Ebola nach London evakuiert
-
COP31: Lateinamerika tritt mit gespaltenen Allianzen in Antalya an
-
Brennstoffzulage 2027: Neue Auszahlungssätze und Fristen für Irland
Zoll findet Blutegel in Fluggepäck: Einfuhr könnte für Reisende teuer werden
21 geschützte Blutegel in Plastikflaschen hat der Zoll am Hamburger Flughafen im Gepäck einer Reisenden gefunden. Die nach Angaben der Frau für medizinische Anwendungen vorgesehenen Tiere seien wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz beschlagnahmt worden, teilte der Zoll im schleswig-holsteinischen Itzehoe am Mittwoch mit. Die Reisende müsse für die artgerechte Unterbringung der Egel zahlen und eventuell mit einem Bußgeld rechnen.
Gefunden wurden die Egel demnach bei der Kontrolle des Gepäcks einer aus dem türkischen Istanbul kommenden Passagierin. Die 58-Jährige gab an, die Tiere der Art Hirudo verbana in der Türkei gekauft zu haben, konnte die nötigen Einfuhrdokumente jedoch nicht vorlegen. Der Handel mit der Art ist nach Angaben des Zolls durch internationale Artenschutzabkommen reguliert, weil sie im Bestand gefährdet ist. Die Tiere wurden einem Tierschutzverein übergeben. Trotzdem starb demnach binnen kurzer Zeit mehr als die Hälfte.
Laut Zoll befanden sich die Egel in zwei handelsüblichen Plastikflaschen in einem Koffer und waren in "schlechtem Allgemeinzustand". Den gesetzlichen Regelungen zufolge muss die Reisende für die Versorgung der Tiere zahlen. Das Bundesamt für Naturschutz kann zudem ein Bußgeld wegen Verstößen gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen und gegen die EU-Artenschutzverordnung verhängen.
F.Wagner--VB