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Verfassungsbeschwerden zu Länder-Klimagesetzen erfolglos
Mehrere junge Menschen sind mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen bestehende Klimaschutzgesetze von Bundesländern oder gegen das Fehlen solcher Gesetze gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Dienstag in Karlsruhe mit, dass es die insgesamt elf Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung annehme. Die Regelungen verstießen nicht gegen die Pflicht, die Freiheit über die Zeit zu sichern. Die Kläger hatten geltend gemacht, dass ihre zukünftige Freiheit nicht ausreichend geschützt werde. (Az. 1 BvR 1565/21 u.a.)
Sie begründeten dies damit, dass hohe Belastungen auf sie zukommen könnten, weil die Länder die Reduzierung von Treibhausgasen nicht gut genug geregelt hätten. Dieser Argumentation folgte das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht.
Zwar sei es möglich, sich gegen Gesetze zu wenden, deren Auswirkungen in der Zukunft unausweichlich zu Einschränkungen der Grundrechte führten - weil dann eben besonders scharfe Klimaschutzmaßnahmen notwendig würden. Eine solche "eingriffsähnliche Vorwirkung" sah das Gericht bei den angegriffenen landesrechtlichen Regelungen aber nicht.
Das wäre nur dann der Fall, wenn die Länder selbst ein CO2-Budget hätten und - falls die Landesregelungen unzureichend wären - die Zukunft somit zwangsläufig Freiheitsbeschränkungen mit sich brächte. Da bereits auf Bundesebene ein Klimagesetz existiere, verletze das Fehlen eines solchen Gesetzes auf Landesebene die Schutzpflicht nicht, erklärte das Gericht.
Ende April vergangenen Jahres dagegen hatten mehrere junge Menschen mit ihren Verfassungsbeschwerden Erfolg: In einem wegweisenden Urteil befand das Bundesverfassungsgericht das damals geltende Klimaschutzgesetz des Bundes für teilweise verfassungswidrig. Der Gesetzgeber musste nachbessern und die Fortschreibung der Emissionsminderungsziele für die Zeit nach 2030 genauer regeln.
I.Meyer--BTB