-
USS Theodore Roosevelt trifft in Singapur ein
-
2000 Eingaben zur St. Galler Ortsplanung: Konflikt um Ökologie und Mieterschutz
-
Thomas Strobls 'Sound of Strobl': Unvorhersehbare musikalische Reise
-
Nvidia-Deal mit Deutschland: KI-Souveränität oder neue Abhängigkeit?
-
Martha Stewart verteidigt Halloween-Kostüm und lehnt Entschuldigung ab
-
Google stellt Gemini Omni 1.2 Flash vor: Längere Videos und niedrigere Kosten
-
Priscilla Monroy beendet Beziehung zu Alberto Cowboy
-
Wirtschaft kritisiert Zinsentscheid der brasilianischen Notenbank
-
Frankreich stellt eine Milliarde Euro für staatliche Bürgschaften bereit
-
Britischer Arzt mit Ebola nach London evakuiert
-
COP31: Lateinamerika tritt mit gespaltenen Allianzen in Antalya an
-
Brennstoffzulage 2027: Neue Auszahlungssätze und Fristen für Irland
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Lärmschutz bei Windrädern
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag (09.00 Uhr) über den Lärmschutz bei Windrädern. Dabei geht es insbesondere um die Frage, inwieweit bei der Genehmigung neuer Anlagen eine Vorbelastung durch schon bestehende Windräder zu berücksichtigen ist. (Az. 7 C 4.24)
Der Klägerin war eine Genehmigung zum Bau und Betrieb von Windrädern im Landkreis Prignitz (Brandenburg) erteilt worden. Dabei sah eine Nebenbestimmung für Nachtzeiten einen von der jeweiligen Windgeschwindigkeit abhängigen "schallreduzierten Betriebsmodus" vor. Wegen der damit verbundenen Leistungseinbußen wendet sich die Betreiberin gegen diese Auflage.
B.Baumann--VB