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Umwelthilfe scheitert auch in zweiter Instanz mit Klimaschutzklage gegen Mercedes
Die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Autobauer Mercedes hat auch in zweiter Instanz keinen Erfolg gehabt. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies die Berufung der DUH gegen ein Urteil vom September 2022 am Donnerstag als "offensichtlich unbegründet" ab. Die Kläger wollten mit der Klage erreichen, dass der Autokonzern ab November 2030 keine Autos mit Verbrennungsmotor mehr verkauft.
Die DUH wirft dem Mercedes-Konzern vor, dass er allein durch die 2021 verkauften Autos für weltweit 65,5 Millionen Tonnen CO2 verantwortlich ist. Das sei mehr als Länder wie Finnland, Norwegen oder Portugal ausstoßen. Neufahrzeuge von Mercedes hätten europaweit die höchsten CO2-Emissionen unter allen Herstellern.
Das Landgericht Stuttgart hatte im vergangenen Jahr aber entschieden, dass den Klägern kein Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs von Verbrennungsmotoren zusteht. Auch das Oberlandesgericht urteilte nun, dass das Inverkehrbringen von Verbrennern nicht zu einem "rechtswidrigen Zustand" führe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgerichtshof angefochten werden.
T.Germann--VB