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Medien: Pläne für EU-Lieferkettengesetz gehen über deutsche Regeln stark hinaus
Die Pläne der EU-Kommission für ein europaweites Gesetz zur Kontrolle von Lieferketten auf die Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards gehen Medienberichten zufolge deutlich über die deutschen Regeln hinaus. Wie die "Wirtschaftswoche" und die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am Dienstag berichteten, ist bei dem EU-weiten Gesetz eine Schwelle von 500 Beschäftigten vorgesehen, für sensible Branchen wie Textilien, Lebensmittel und Mineralien gilt unter Umständen bereits eine Grenze von 250 Mitarbeitenden, ab der das Gesetz gelten soll.
Das Gesetz in Deutschland soll hingegen ab 2023 zunächst für Firmen mit mindestens 3000 und ein Jahr später ab 1000 Mitarbeitenden gelten. Betroffen sind zudem nur direkte Zulieferer, eine zivilrechtliche Haftung ist nicht vorgesehen.
Die Kommission will den Berichten zufolge indes die europäischen Unternehmen dazu verpflichten, ihre gesamte Lieferkette daraufhin zu kontrollieren, ob die Zulieferer gegen Umwelt-, Klima- und Menschenrechte verstoßen. Unter bestimmten Umständen sollen die Firmen auch für Verstöße der Zulieferer haften.
"Wirtschaftswoche" und "FAZ" beriefen sich auf den Entwurf der Kommission, das die Behörde Mitte der Woche vorlegen will. "Freiwillige Aktionen haben sektorübergreifend keine großflächigen Verbesserungen gebracht", heißt es demnach in dem Verordnungsentwurf. Bis zur Präsentation sind indes noch Änderungen an dem Text denkbar. Gelten soll das Gesetz für rund 13.000 europäische Firmen.
Deutschland ist zur Umsetzung von EU-Recht verpflichtet. Bei einem europäischen Gesetz, das über die nationalen Regeln hinausgeht, muss die Regierung das deutsche Gesetz anpassen.
L.Dubois--BTB