-
USS Theodore Roosevelt trifft in Singapur ein
-
2000 Eingaben zur St. Galler Ortsplanung: Konflikt um Ökologie und Mieterschutz
-
Thomas Strobls 'Sound of Strobl': Unvorhersehbare musikalische Reise
-
Nvidia-Deal mit Deutschland: KI-Souveränität oder neue Abhängigkeit?
-
Martha Stewart verteidigt Halloween-Kostüm und lehnt Entschuldigung ab
-
Google stellt Gemini Omni 1.2 Flash vor: Längere Videos und niedrigere Kosten
-
Priscilla Monroy beendet Beziehung zu Alberto Cowboy
-
Wirtschaft kritisiert Zinsentscheid der brasilianischen Notenbank
-
Frankreich stellt eine Milliarde Euro für staatliche Bürgschaften bereit
-
Britischer Arzt mit Ebola nach London evakuiert
-
COP31: Lateinamerika tritt mit gespaltenen Allianzen in Antalya an
-
Brennstoffzulage 2027: Neue Auszahlungssätze und Fristen für Irland
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Planänderung bei Fehmarnbeltquerung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet am Mittwoch (15.00 Uhr) über eine Planänderung bei der Fehmarnbeltquerung. Vor zwei Jahren erlaubte das Gericht grundsätzlich den Ostseetunnel, der Deutschland und Dänemark verbinden soll. Es trug dem Land Schleswig-Holstein aber auf, einen Ausgleich für die Zerstörung von neu entdeckten Riffen im Meer zu schaffen. (Az. 9 A 17.21 u.a.)
Umweltverbände finden, dass die nun vorgesehenen Ausgleichsflächen nicht reichen. Darum klagten sie. Das Bundesverwaltungsgericht wird nun nach der mündlichen Verhandlung in der vergangenen Woche über die Frage urteilen. Die Bauarbeiten für den 18,5 Kilometer langen Straßen- und Schienentunnel haben bereits begonnen.
K.Brown--BTB