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Mit Ukraine-Schal: Heraskewytsch wartet auf CAS-Urteil
Mit gelb-blauem Schal um die Schultern ist der ukrainische Skeletonpilot Wladyslaw Heraskewytsch am Freitagmorgen zu seiner Anhörung vor der Ad-hoc-Kammer des Internationalen Sportgerichtshofes CAS (ab 9.00 Uhr) erschienen. Sein Ziel: Nach seiner Disqualifikation wegen der Helm-Kontoverse doch noch für den Olympia-Wettkampf zugelassen zu werden, dessen letzte Läufe am Freitagabend in Cortina d'Ampezzo anstehen.
"Ich bin mir sicher, dass ich nicht gegen die Regeln des IOC verstoßen habe, daher halte ich meine Disqualifikation für völlig ungerechtfertigt", schrieb Heraskewytsch bei X und postete ein Foto aus einem offiziellen Olympiafahrzeug. Heraskewytsch lächelte in die Kamera, den Schal in Landesfarben umgelegt. Weiter dankte er "für die Unterstützung", die ihn inspiriere.
Der WM-Vierte beantragt die Aufhebung der Entscheidung der Jury des Bob- und Skeleton-Weltverbandes IBSF vom Donnerstagmorgen und "als einstweilige Maßnahme des CAS die Wiederaufnahme mit sofortiger Wirkung in die Olympischen Winterspiele 2026 oder alternativ die Durchführung eines vom CAS überwachten offiziellen Laufs bis zur endgültigen Entscheidung des Wettkampfs", wie der Gerichtshof am Donnerstagabend mitgeteilt hatte.
Es sei ein Einzelschiedsrichter ernannt worden, "der die Angelegenheit dringend prüfen soll". Es werde zunächst ein "operativer Beschluss" erwartet, also ein Urteil ohne Begründung. Die Ad-hoc-Kammer des CAS ist während der Spiele in einem Luxushotel im Herzen Mailands untergebracht und kümmert sich um dringende Angelegenheiten.
Heraskewytsch hatte beabsichtigt, im Wettkampf einen Helm mit Porträts ukrainischer Athleten zu tragen, die im Angriffskrieg durch Russland ihr Leben verloren haben, was vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) als unvereinbar mit der Olympischen Charta bezüglich der Richtlinien zum Ausdruck von Athleten angesehen wurde.
Heraskewytsch hatte zuvor dem IOC und der IBSF deutlich gemacht, dass er den Helm tragen würde, auch nachdem ihm mitgeteilt worden war, dass er unter diesen Umständen nicht zugelassen würde. Der Helm wurde von ihm bereits während der Skeleton-Trainingseinheiten der Winterspiele verwendet, dies war noch erlaubt.
Heraskewytsch argumentierte gegenüber dem CAS, dass der Ausschluss "unverhältnismäßig" sei, "nicht durch technische oder sicherheitstechnische Verstöße gestützt" werde und ihm "irreparablen sportlichen Schaden" zufüge.
R.Fischer--VB