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Berichte über zeitnahe Bergung Dahlmeiers "unzutreffend"
Eine Bergung der tödlich verunglückten Laura Dahlmeier ist trotz andauernder Bemühungen weiter nicht in Sicht. Örtliche Tourenveranstalter und Behörden wiesen die jüngsten Medienberichte über eine bevorstehende Bergung des Leichnams der zweifachen Biathlon-Olympiasiegerin gegenüber der Nachrichtenagentur AFP zurück. Dahlmeier war vor rund eineinhalb Monaten im Karakorum-Gebirge in Pakistan beim Bergsteigen ums Leben gekommen.
"Ich hatte von einem Ortsansässigen die Information bekommen, dass ein Rettungsteam in der Gegend eingetroffen sei", sagte Kaleem Shani vom örtlichen Bergtour-Anbieter Karakorum Guides Pakistan. Später sei ihm klargeworden, "dass meine Informationen unzutreffend waren, was mir leid tut". An der Bergtour, bei der sich Dahlmeiers tödlicher Unfall ereignet hatte, war Shanis Unternehmen nicht beteiligt gewesen.
Einer der Organisatoren von Dahlmeiers Tour im Juli sagte AFP, dass "keine Informationen über irgendeine Bergungsmission zur Bergung ihrer Leiche" vorlägen. Ein hochrangiger Behördenvertreter des Bezirks Ghanche berichtete allerdings, Dahlmeiers Vater habe bei seiner Behörde schriftlich eine Erlaubnis für einen Drohnenflug über dem Unglücksort beantragt. "Aber hinsichtlich des Starts einer Bergungsaktion haben wir bislang keine Bestätigung", betonte er.
Dahlmeier war Ende Juli beim Abstieg vom Laila Peak im Karakorum-Gebirge in rund 5700 Metern Höhe von einem Steinschlag getroffen worden. Eine Bergungsaktion war wegen technischer Schwierigkeiten und der anhaltenden Steinschlaggefahr weder aus der Luft noch zu Fuß möglich. Zwei Tage nach dem Unglück gab Dahlmeiers Management bekannt, aufgrund der vorliegenden Informationen sei davon auszugehen, dass Dahlmeier bereits am Unglückstag gestorben sei.
Es sei Dahlmeiers "ausdrücklicher und niedergeschriebener Wille" gewesen, "dass in einem Fall wie diesem niemand sein Leben riskieren darf, um sie zu bergen" und ihr Leichnam "in diesem Fall am Berg zurückzulassen" sei, hieß es damals in einer Mitteilung des Managements. Dies sei auch im Sinne ihrer Angehörigen.
R.Braegger--VB