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DFB lässt sich Revision nach Sommermärchen-Urteil offen
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) lässt sich nach dem Urteil im Sommermärchen-Skandal eine Revision offen. Wie der Verband mitteilte, werde man eine abschließende Beurteilung diesbezüglich erst nach Zugang und Auswertung der schriftlichen Urteilsgründe vornehmen. Für die Ausfertigung der schriftlichen Begründung hat das Landgericht mehrere Wochen Zeit.
Vom Landgericht Frankfurt/Main war der DFB am Mittwoch für die Verfehlungen seiner früheren Spitzenfunktionäre zu einer Strafe in Höhe von 130.000 Euro verurteilt worden, 20.000 Euro davon wurden wegen der zu langen Verfahrensdauer allerdings erlassen.
Das Gericht habe in seiner mündlichen Begründung "festgestellt, dass es sich bei der Beurteilung der steuerlichen Anerkennung einer Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro um eine abzugsfähige Betriebsausgabe des DFB gehandelt hat", schrieb der Verband in einer Stellungnahme. Das Landgericht habe "jedoch den Zeitpunkt des zutreffenden Betriebsausgabenabzugs anders beurteilt als seinerzeit der DFB".
Demnach gehe das "Urteil davon aus, dass der DFB seine Einnahmen aus der WM 2006 vollständig versteuert hat; der steuerliche Abzug der 6,7 Millionen Euro hätte nach Ansicht des Gerichts aber schon früher, nämlich im Jahr 2002 erfolgen müssen und nicht erst im Jahr 2006", führte der DFB aus. Deshalb sei dem Staat "ein Steuerschaden insgesamt nicht entstanden". Dies habe "das Gericht ausdrücklich hervorgehoben und mildernd berücksichtigt". Das Gericht sei deshalb laut Verbandsmitteilung "im unteren Bereich des möglichen Bußgelds geblieben".
Die Anklage um Oberstaatsanwalt Jesco Kümmel wertete den Richterspruch als Erfolg, rechnet allerdings mit einer Revision des DFB vor dem Bundesgerichtshof. "Heute ist ein guter Tag für die Steuerfahndung Frankfurt/Main und die Justiz in Hessen", sagte Kümmel: "Das Gericht hat in schonungsloser Deutlichkeit festgestellt, dass der DFB 2006 Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hat."
D.Schaer--VB