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50+1: Leverkusen und Wolfsburg bemängeln "Kurswechsel"
Der deutsche Vizemeister Bayer Leverkusen und der VfL Wolfsburg haben mit Ablehnung auf die vorläufige Bewertung des Bundeskartellamts zur 50+1-Regel reagiert. "Diese neue Einschätzung halten wir weder inhaltlich noch im Ergebnis für überzeugend", hieß in einer Leverkusener Stellungnahme auf Anfrage des Kölner Stadt-Anzeiger.
Die "rechtlich unverbindliche" Stellungnahme des Bundeskartellamts bedeute einen "bemerkenswerten Kurswechsel in der Frage der Rechtmäßigkeit der seit 25 Jahren bestehenden Ausnahme von der 50+1-Regel", hieß es vonseiten Leverkusens.
Der VfL Wolfsburg äußerte sich fast wortgleich. Gemeinsam mit allen Beteiligten werde man versuchen, eine tragfähige Lösung zu entwickeln, hieß es auf Anfrage der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung. "Zur Wahrung unserer Interessen behalten wir uns zudem alle rechtlichen Möglichkeiten vor", teilten beide Vereine mit.
Das Bundeskartellamt hatte am Montag seine "vorläufige kartellrechtliche Bewertung" zur sogenannten Investorensperre veröffentlicht. Die Behörde hat keine grundlegenden Bedenken gegen 50+1, sieht allerdings Klagerisiken. Mit Blick auf die Ausnahmeklubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg, die Mitgliederproblematik bei RB Leipzig sowie hinsichtlich der Auseinandersetzung um klubinterne Weisungen (Hannover 96/Martin Kind) sollte die Deutsche Fußball Liga (DFL) nachbessern.
RB Leipzig wünsche sich weiter Rechtssicherheit bei der 50+1-Regel und möchte nun die "richtigen Ableitungen" treffen. "Dabei wird es erforderlich sein, dass die 50+1 Regel konsequent und systematisch zur Anwendung kommt - und zwar für alle 36 Klubs", hieß es auf Anfrage der Sportschau.
Bei Hannover 96 fielen die Reaktionen erwartungsgemäß konträr aus. Der Mutterverein sah sich auf Sportschau-Anfrage in seiner Ansicht "bestätigt" und "fordert daher DFB und DFL auf, die 50+1-Regel konsequent umzusetzen und eine konsistente Anwendung jederzeit sicherzustellen." Martin Kind teilte mit: "Jetzt erfolgt eine seriöse Prüfung. Es ist ungewöhnlich, dass das Kartellamt sieben Jahre benötigt, um eine solche Empfehlung ohne Rechtswirkung abzugeben."
R.Buehler--VB