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Zuschauer-Streit in NRW: Entscheidung vor dem Wochenende fraglich
Die drei Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund, 1. FC Köln und Arminia Bielefeld müssen um eine rechtzeitige richterliche Entscheidung zur Zuschauer-Beschränkung in Nordrhein-Westfalen bangen. Es ist derzeit offen, ob das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster vor dem Spieltag am Wochenende einen Beschluss fassen wird.
"Die Antragsschrift geht an den Antragsgegner, also das Land, das Gesundheitsministerium in Düsseldorf. Die werden dann auch was schreiben - erfahrungsgemäß recht viel, weil dann größere Kanzleien beauftragt sind. Das Land wird ja sicherlich nicht unvorbereitet sein", sagte Jörg Sander, Vorsitzender Richter am OVG Münster, dem SID: "Es gibt keine bestimmten Fristen. Es kommt darauf an, wie schnell entschieden werden kann."
Zudem ist für das Gericht offenbar keine besondere Eile geboten. "Es droht kein endgültiger Rechtsverlust, das Fußball-Spiel an sich kann ja so oder so stattfinden", äußerte Sander: "Die Vereine sind knapp dran. Die Regel ist nicht neu, und dass man am Wochenende Heimspiele hat, weiß man ja schon länger."
Die drei Klubs hatten angekündigt, die aufgrund der Corona-Pandemie geltende Zuschauer-Obergrenze in NRW von 750 auf dem Wege eines gerichtlichen Eilverfahrens juristisch prüfen zu lassen. Die derzeitige Verordnung gilt bis zum 9. Februar, eine vorherige Änderung im Hinblick auf die Zuschauerzahlen scheint aber möglich.
Derweil scheint die Klage von RB Leipzig gegen die Zuschauer-Beschränkung in Sachsen (1000) vor dem OVG Bautzen bei der Politik Wirkung zu zeigen. Nach Informationen der Bild-Zeitung will die Landesregierung ab Sonntag eine Auslastung von 25 Prozent erlauben.
"Wir werden mindestens mit den Lockerungen in anderen Bundesländern gleichziehen, weil wir in Sachsen nach wie vor die zweitniedrigste Inzidenz in ganz Deutschland haben", sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD): "Das bedeutet, dass wir auch in den Stadien eine gewisse Freigabe machen."
Größere Zuschauerzahlen sind derzeit vor allem in Sachsen-Anhalt (50 Prozent der Kapazität), Bayern (25 Prozent bei maximal 10.000), Baden-Württemberg (50 Prozent bei maximal 6000) und Rheinland-Pfalz (20 Prozent) erlaubt.
B.Shevchenko--BTB