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Corona-Bürgertests bis Ende Februar nur noch mit starken Einschränkungen
Die Corona-Bürgertests werden ab Ende dieser Woche vorausssichtlich stark eingeschränkt. Kostenlose Tests sollen nur vier statt bisher zehn Gruppen erhalten, wie nach AFP-Informationen vom Dienstag aus dem jüngsten Verordnungsentwurf hervorgeht. Dies gilt auch nur noch bis Ende Februar und nicht wie von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ursprünglich vorgeschlagen bis April. Die bisherige Zuzahlungsregelung für alle anderen Bürger entfällt zudem. Damit müssen sie fortan die vollen Kosten des Tests tragen.
Der Schutz besonders vulnerabler Gruppen bleibe über die kostenlosen Tests im Vordergrund, heißt es in dem Verordnungsentwurf. Das präventive Testen soll künftig unter anderem auf die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen, Besucher von Krankenhäusern, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen und Mitarbeiter in ambulanten Pflegediensten beschränkt werden. Auch Menschen, die sich nach einer nachgewiesenen Corona-Infektion und Isolation freitesten müssen, sollen Anspruch auf den Bürgertest haben.
Im Normalfall muss bisher für einen Schnelltest im Testzentrum eine Selbstbeteiligung von drei Euro gezahlt werden. Diese Regelung fällt nun weg. Damit wird der volle Preis fällig.
Zudem gibt es für die Durchführung von Antigen-Tests eine geringere Vergütung. Damit sinken die Ausgaben für den Bund den Angaben zufolge für je eine Million Testungen um bis zu eine Million Euro. Für je eine Million Antigen-Schnelltests verringern sich die Ausgaben für Sachkosten für den Bund demnach um rund eine halbe Million Euro.
"Mit dem neuen Entwurf liegt der Fokus der Bürgertests auf den vulnerablen Bevölkerungsgruppen", erklärte Karsten Klein, FDP-Obmann im Haushaltsausschuss. Er orientiere sich "an dem aktuellen Pandemiegeschehen und geht so sorgsam mit Steuergeldern um". Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf des Gesundheitsministeriums gebe es eine Ersparnis von "etwa 1,5 Milliarden Euro".
Der Entwurf sieht eine Verlängerung der am Freitag auslaufenden Testverordnung bis zum 31. Dezember 2024 vor, wobei der Anspruch auf Bürgertests nur bis einschließlich 28. Februar nächsten Jahres bestehen bleibt.
Ein ursprünglicher Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums, der eine Finanzierung von Corona-Bürgertests bis April 2023 vorsah, war bei FDP sowie bei Unionspolitikern und dem Bund der Steuerzahler auf Kritik gestoßen. Die aktuelle Testverordnung läuft am Freitag aus. Die Neuregelung soll ohne Zeitverzögerung an diese anschließen.
O.Bulka--BTB