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NSU-Helfer Ralf Wohlleben muss restliche Haftstrafe antreten
Der verurteilte NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben muss wieder ins Gefängnis. Die verbleibenden drei Jahre und vier Monate seiner Haftstrafe werden nach einer am Dienstag bekannt gewordenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vorläufig nicht zur Bewährung ausgesetzt. Wohlleben beschaffte der rechtsextremen Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) eine Pistole und wurde darum vom Oberlandesgericht (OLG) München im Juli 2018 zu zehn Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen verurteilt. (Az. StB 43/22)
Mit dieser Pistole hatten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos neun Männer erschossen. Wohlleben kam 2018 trotz der Verurteilung vorläufig aus der Untersuchungshaft frei, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig war und das Gericht keine Fluchtgefahr bei dem früheren NPD-Funktionär sah. Im vergangenen Jahr dann bestätigte der BGH das Urteil des Oberlandesgerichts, wodurch es rechtskräftig wurde.
Zu den zehn Jahren Haftstrafe fehlten noch etwas mehr als drei Jahre und vier Monate: Wohlleben hatte nämlich schon knapp sechs Jahre und acht Monate in Untersuchungshaft gesessen, die auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet wurden.
Nach der Verbüßung von zwei Dritteln einer Haftstrafe ist es möglich, den Rest zur Bewährung auszusetzen. Das beantragte Wohlleben nach der BGH-Entscheidung in München. Bis das OLG darüber entschieden hatte, blieb er auf freiem Fuß. Der Generalbundesanwalt wartete vorläufig damit, ihn zum Strafantritt zu laden, erklärte der BGH. Das OLG lehnte eine Aussetzung der restlichen Strafe zur Bewährung am 1. September dieses Jahres aber ab.
Es sah keine günstige Prognose für den Verurteilten und erklärte, dass es unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit eine vorzeitige Haftverschonung nicht verantworten könne. Dagegen wehrte sich Wohlleben vor dem BGH - ohne Erfolg. Wie dieser nun mitteilte, bestehe weiter das Risiko, dass Wohlleben Gewalttaten aus dem rechtsextremistischen Milieu unterstützen könne.
Der Münchner Beschluss ist damit rechtskräftig, und der NSU-Unterstützer muss den Rest seiner Haftstrafe antreten. Frühestens sechs Monate nach dem OLG-Beschluss, also Anfang März, kann er erneut einen Antrag auf die Aussetzung zur Bewährung stellen.
F.Pavlenko--BTB