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Gaspreisbremse soll rückwirkend schon ab Januar greifen
Die von der Regierung geplante Gaspreisbremse für Haushalte und kleinere Unternehmen soll schon ab Januar greifen: Die Preisbremse soll zwar am 1. März 2023 starten, die sich aus der Maßnahme ergebenden Entlastungbeträge sollen rückwirkend aber auch für Januar und Februar angerechnet werden, wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, der AFP am Dienstag vorlag.
Ebenso sollen auch die Entlastungsbeträge durch die ab März geltende Strompreisbremse rückwirkend für Januar und Februar gezahlt werden. Für die Industrie soll die Strompreisbremse wie zuvor geplant bereits direkt ab Januar gelten.
Die Gaspreisbremse soll vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 gelten. Der Gaspreis wird damit für 80 Prozent des Verbrauchs vom Vorjahr auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Aktuell liegt der durchschnittliche Preis für einen Musterhaushalt laut Vergleichsportal Check24 bei 16 Cent pro Kilowattstunde. Profitieren sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Verbrauch von maximal 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr.
Die Strompreisbremse soll ebenfalls vom 1. März 2023 bis zum 30. April 2024 gelten. Der Preis wird ebenfalls für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs begrenzt, und zwar auf 40 Cent pro Kilowattstunde brutto, das heißt inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte. Der Strompreis für einen Musterhaushalt liegt laut Check24 derzeit bei 42,7 Cent pro Kilowattstunde. Für Industriekunden soll die Grenze bei 13 Cent plus Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs liegen.
Dazu kommen laut Gesetzentwurf Härtefall-Regelungen für Haushalte, Unternehmen und Einrichtungen, die von den steigenden Energiepreisen besonders betroffen sind, etwa Wohnungsunternehmen oder soziale Träger.
O.Lorenz--BTB