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Bericht: Lambrecht erleidet erneute Niederlage im Streit um Mitflug ihres Sohnes
In der Affäre um die Mitnahme ihres Sohnes in einem Bundeswehr-Hubschrauber hat Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) laut einem Medienbericht eine erneute Niederlage vor Gericht erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Köln wies einem Bericht des Online-Portals Business Insider vom Dienstag zufolge Lambrechts Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück, wonach die Ministerin darüber Auskunft geben muss, wer das Foto von ihrem Sohn im Regierungshubschrauber gemacht hat.
Lambrecht war kurz vor Ostern dieses Jahres in Begleitung ihres Sohnes in einem Bundeswehr-Hubschrauber zu einem Truppenbesuch nach Schleswig-Holstein gereist. Anschließend machte sie mit ihrem Sohn Urlaub auf Sylt. Der Mitflug wurde durch die Veröffentlichung eines Fotos bekannt, das ihr Sohn im Online-Netzwerk Instagram veröffentlichte. Es zeigt den Sohn im Helikopter.
Der Mitflug des Sohnes war laut Verteidigungsministerium zulässig. Lambrecht habe auch wie vorgeschrieben sämtliche Kosten dafür übernommen. Der Vorgang löste trotzdem ein erhebliches Medienecho aus. Lambrecht stand zu diesem Zeitpunkt wegen ihrer Amtsführung ohnehin unter Druck. Kritik gab es unter anderem an ihrem Umgang mit dem Thema der Waffenlieferungen an die Ukraine.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte im August entschieden, das Verteidigungsministerium müsse einem Journalisten Auskunft über Einzelheiten zur Entstehung und Veröffentlichung des Fotos geben, weil der Vorfall einen "hinreichenden dienstlichen Bezug zur Bundeswehr" habe. Gegen diese Entscheidung hatte Lambrecht Beschwerde eingelegt. Diese wurde vom Oberverwaltungsgericht nun laut dem Bericht zurückgewiesen.
T.Bondarenko--BTB