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Gericht lehnt erneute Berliner Notunterkunft für rumänische Familie ab
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag einer rumänischen Familie auf Wiederaufnahme in eine Notunterkunft nach einem Heimaturlaub zurückgewiesen.
Eine vierköpfige rumänische Familie hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin keinen Anspruch auf eine erneute Unterbringung in einer bezirksfinanzierten Notunterkunft durchsetzen können. Die Eltern und ihre beiden fast volljährigen Kinder waren nach einem Heimaturlaub in Rumänien nach Berlin zurückgekehrt und beantragten erneut einen Platz in einer Obdachlosenunterkunft.
Zuvor war die Familie in einer Notunterkunft in Friedrichshain-Kreuzberg untergebracht. Nach Medienberichten beliefen sich die vom Jobcenter getragenen Kosten auf mehr als 6.000 Euro im Monat. Vor ihrer Reise war die Familie darauf hingewiesen worden, dass der Unterkunftsplatz bei einer längeren Abwesenheit nicht garantiert werden könne.
Nach der Rückkehr lehnte Neuköllns Sozialstadtrat Hannes Rehfeldt von der CDU die erneute Unterbringung ab. Die Familie beantragte daraufhin im Eilverfahren die Wiederaufnahme.
Das Verwaltungsgericht wies den Antrag zurück. Nach der Begründung fehlte es an der erforderlichen Unfreiwilligkeit der geltend gemachten Obdachlosigkeit. Das Gericht ging davon aus, dass die Familie ihre Lage selbst hätte vermeiden können.
Rehfeldt bezeichnete die Entscheidung als richtungsweisend. Notunterkünfte sollten akute Obdachlosigkeit verhindern. Wenn Betroffene ihre Situation selbst herbeigeführt hätten und sie auch selbst beseitigen könnten, sei eine staatliche Unterbringung nicht zwingend. Der Bezirk kündigte an, vergleichbare Fälle künftig genauer zu prüfen.
C.Stoecklin--VB